Sprachhintergrund
Bitte nicht vergessen…
Lehrer sollen im Corona-Impfverfahren mitgedacht werden. Das ist gut. Ich hoffe nur, dass Integrationskurs-Lehrer mitgedacht und nicht schon wieder vergessen werden.
Von Christiane Carstensen Mittwoch, 24.02.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.02.2021, 15:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Es ist erfreulich, dass Lehrer im Impf- und Testverfahren als Berufsgruppe mitgedacht werden. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass Dozent:innen der Integrations- und Berufssprachkurse schnell mal bei der Vergabe des Labels „Lehrer“ vergessen werden. Denn sie stehen jetzt schon in den Integrations- und Berufssprachkursen im Pandemiegeschehen durchgehend in vielen Präsenzkursen in vorderster Reihe, ohne bisher mitgedacht worden zu sein.
Denn es gibt sie noch – die Integrationskurse, die ganz normal und analog als Präsenzkurse stattfinden – auch unter Pandemiebedingungen. Die Coronaschutzverordnungen einiger Bundesländer lassen dies unter hohen Hygieneauflagen zu. Wenn dann noch große Unterrichtsräume zur Verfügung stehen, die Teilnehmenden aus dem Alphabereich kommen und sich in virtuellen Klassenräumen nicht gut bewegen und lernen können, entscheiden sich Träger und Lehrkräfte für Präsenzkurse, damit die Teilnehmenden das mühsam Erlernte nicht wieder vergessen.
„Wir haben also durchaus schon Erfahrungen damit gemacht, wie es ist, vergessen zu werden. Wenn jetzt Lehrer in den Impfangeboten als Berufsgruppe mitgedacht werden, sollte dies nicht wieder passieren.“
In diesen Kursen arbeiten wir mit Menschen, die sich nicht so leicht jeden Tag eine neue FFP2-Maske leisten können. Und anders als die Lehrkräfte aus den allgemeinbildenden Schulen erhalten unsere Kollegen bis heute keinen Zugang zu freiwilligen und regelmäßigen Corona-Tests der Bundesländer und Kommunen.
Wir haben also durchaus schon Erfahrungen damit gemacht, wie es ist, vergessen zu werden. Wenn jetzt Lehrer in den Impfangeboten als Berufsgruppe mitgedacht werden, sollte dies nicht wieder passieren.
In den Bamf-geförderten Integrations- und Berufssprachkursen sind sowohl freiberufliche als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Lehrkräfte tätig. In diesen Kursen darf nur unterrichten, wer über eine Zulassung des Bamf verfügt. Dieser Bereich wird über § 15 Abs. 1 und 2 der Integrationskursverordnung geregelt.
Die Lehrkräfte, die in Präsenzkursen aktiv unterrichten, werden dem Bamf namentlich und tagesaktuell gemeldet. Da könnte sich im Impfverfahren eigentlich niemand vordrängeln, der nicht in Präsenzkursen unterrichtet. Das könnte man alles ganz schnell und verbindlich feststellen. An der Stelle mal ein Hoch auf die Bürokratie.
Einrichtungen, die Integrationskurse in Präsenz durchführen, müssen die Teilnehmenden tagesaktuell und verbindlich beim BAMF melden. Auch hier wären Angebote für Schnelltests gut angelegt.
Wir möchten uns nicht vordrängeln, aber wir wollen auch nicht vergessen werden. Meinung
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen