Religion aus der Uni
Bayern führt „Islamunterricht“ an Schulen als Wahlpflichtfach ein
Ab dem kommenden Schuljahr können muslimische Schüler in Bayern am Wahlpflichtfach „Islamunterricht“ teilnehmen. Die Bayerische Integrationsbeauftragte lobt das Modell. Kritiker sehen darin eine Bevormundung muslimischer Schüler und werfen dem Land Verfassungsbruch vor.
Donnerstag, 25.02.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.02.2021, 10:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Muslimische Schüler in Bayern sollen ab dem kommenden Schuljahr einen Islamunterricht an ihren Schulen besuchen können. In Zukunft soll vorwiegend für Schüler muslimischen Glaubens als Alternative zur Religionslehre neben Ethikunterricht auch ein „Islamischer Unterricht“ wählbar sein, kündigte die bayerische Staatsregierung am Dienstag nach ihrer Kabinettssitzung in München an.
Bayernweit gibt es nach Angaben des Kultusministeriums mehr als 163.000 muslimische Schüler, das sind ungefähr zehn Prozent aller Schüler. Bislang gab es im Freistaat seit dem Jahr 2009 den Modellversuch „Islamischer Unterricht“ – in dessen Rahmen etwa 16.000 Schüler an 350 Schulen unterrichtet wurden, vor allem an den Grund- und Mittelschulen.
Grundgesetz statt Koran
In der Einführungsphase ab dem Schuljahr 2021/2022 soll der neue Islamunterricht weiter an diesen 350 Standorten ermöglicht werden. Der Islamunterreicht biete „in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“ an, so die Staatsregierung.
Die Bayerische Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer begrüßte die Verstetigung des Islamunterrichts mit gesetzlicher Grundlage. „Dass ‚Islamischer Unterricht‘ weiter, als staatliches Angebot in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung vermitteln, ist ein wichtiger Baustein der Integration und des friedlichen Miteinanders“, erklärte Brendel-Fischer.
Staatliche Lehrer im Islamunterricht
Kritiker werfen Bayern zum einen vor, anders als bei Christen und Juden, muslimischen Schülern einen bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht vorzuenthalten und Muslime in ihrem Glauben zu bevormunden. Zum anderen umgehe Bayern das verfassungsrechtliche Verbot, quasi als Kirche aufzutreten und muslimischen Kindern vorzugeben, woran sie glauben.
Denn den Unterricht sollen staatliche Lehrkräfte übernehmen, die über die Befähigung zum Lehramt an öffentlichen Schulen oder eine vergleichbare pädagogische Qualifikation verfügen. Deshalb heißt der neue „Islamunterricht“ aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden nicht „Religionsunterricht“, vergleichbar mit dem evangelischen, katholischen oder auch jüdischen Religionsunterricht nach Artikel 7 des Grundgesetzes.
Religion aus der Uni
Dies sei „mangels einer islamischen Religionsgemeinschaft“ als nötiger Ansprechpartner nicht möglich, erklärt die Staatsregierung. Die Muslime in Bayern und in Deutschland seien nicht einheitlich organisiert. Kritiker wiederum wenden ein, dass auf muslimischer Seite Ansprechpartner vorhanden sind, die jedoch aus politischen Gründen gemieden werden.
Deshalb soll laut Brendel-Fischer „bei der Ausgestaltung und Entwicklung des Lehrplans mit seinen islamkundlichen Inhalten auf die Kompetenz des Wissenschaftlichen Beirats des Departments Islamisch-Religiöse Studien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (DIRS) zurückgegriffen werden“. (epd/mig) Aktuell Politik
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