Muslimische Bestattung
Sargpflicht in Bayern fällt voraussichtlich zum 1. April
Ab dem 1. April sollen muslimische Bestattungen in Bayern möglich sein - vorausgesetzt ein Beschluss aus 2019 tritt in Kraft, öffentliche Belange einer muslimischen Bestattung nicht entgegenstehen und der Friedhofsträger zustimmt.
Donnerstag, 01.04.2021, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 31.03.2021, 19:52 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Muslime in Bayern können ihre Angehörigen voraussichtlich ab 1. April unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sarg bestatten lassen. Voraussichtlich am Gründonnerstag soll eine neue Bestattungsverordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums in Kraft treten, die die Möglichkeiten zur sarglosen Bestattung deutlich erweitert. Dies geht unter anderem aus einem Zwischenbericht des Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) von Mitte Februar zur Umsetzung des entsprechenden Landtagsbeschlusses hervor.
In dem Beschluss vom November 2019 heißt es, die Bestattung im Leichentuch solle künftig „aus religiösen und weltanschaulichen Gründen“ zulässig sein, „soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen“. Zudem müsse die Entscheidung, ob die Sargpflicht gelockert werde, dem Friedhofsträger überlassen bleiben.
Taşdelen: Dicke Sargbretter gebohrt
Der integrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Arif Taşdelen ist erfreut über das Ende des Bestattungsverbots: „Wir mussten in den letzten Jahren sehr dicke Sargbretter bohren und haben es endlich geschafft, dass beispielsweise Muslime künftig nach ihrer Tradition und Religion beerdigt werden können“, erklärt Taşdelen. Jeder Mensch habe das Recht auf eine letzte Ruhe in Würde und sollte selbst entscheiden können, wie er beerdigt werden möchte.“ Die Lockerung der Sargpflicht ist auch ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Menschen, die seit vielen Generationen in Bayern leben und ein Teil Bayerns sind“, so der SPD-Politiker.
Bestattungsrecht ist Länderrecht. Einige Bundesländer hatten in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze novelliert. Friedhofsträger vor Ort haben seither die Möglichkeit, die Sargpflicht unter bestimmten Voraussetzungen zu lockern. In Bayern ging der Lockerung eine gut zehnjährige Diskussion voraus. Erst nach zahlreichen Diskussionen hat der Bayerische Landtag im November 2019 das zuständige Ministerium beauftragt, die Sargpflicht aus religiösen und weltanschaulichen Gründen per Verordnung zu lockern. (epd/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen