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"Brandgefährliche Entwicklung"

Verbände befürchten Datenmissbrauch bei Ausländerregister

Der Datenschutz im Ausländerzentralregister soll einem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zufolge weiter aufgeweicht werden. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer „brandgefährlichen Entwicklung“.

Dienstag, 04.05.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.05.2021, 17:19 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, der Verein Digitalcourage und die Flüchtlingsräte appellieren an die Bundesregierung, Datenschutz im Ausländerzentralregister sicherzustellen. Der aktuell verhandelte Gesetzentwurf dazu müsse dringend überarbeitet werden, erklärten die Verbände am Montag in Frankfurt am Main.

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Bereits jetzt haben den Angaben nach rund 16.000 Einrichtungen und 150.000 Personen Zugriff auf das Ausländerzentralregister mit teils intimen Informationen über Geflüchtete wie sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit und politische Ansichten. Dazu gehörten Sozialämter, Ausländerbehörden, der Zoll, Jobcenter, die Polizei, Staatsanwälte und deutsche Auslandsvertretungen. Ein großer Teil davon soll laut Pro Asyl künftig auch die Asylakten einsehen können.

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„Das ist eine brandgefährliche Entwicklung, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet“, warnte Andrea Kothen von Pro Asyl. Zu viele griffen unkontrolliert auf Daten zu. Es bestehe die Gefahr, dass die Herkunftsstaaten Informationen erhielten und die Betroffenen selbst oder ihre Familien in der Heimat verfolgten. Hierzulande gelte es eigentlich als Tabu, persönliche Daten zu sammeln und sie in einer zentralen Datei zusammenführen. „Das hat zuletzt die Diskussion über eine zentrale Datenerfassung im Zuge der Infektionsbekämpfung gezeigt. Anders verhält es sich aber offenbar, wenn es um Menschen ohne deutschen Pass, insbesondere Flüchtlinge, geht“, kritisiert Pro Asyl.

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Zentrale Dokumentenablage

In einer neuen zentralen Dokumentenablage sollen beispielsweise die Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Entscheidungen der Gerichte sowie Identitätsdokumente abrufbar sein. Dies greife „erheblich in das Recht der Betroffenen auf den Schutz des Privatlebens und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein“, erklärte Kothen.

Zudem seien wirksame Möglichkeiten, wie die Betroffenen ihre Daten kontrollieren könnten, nicht im Gesetzentwurf verankert. Dies hätten unter anderen bereits der Paritätische Wohlfahrtsverband und der katholische Caritasverband kritisiert. (epd/mig) Aktuell Panorama

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