„Kein Deal mit Nazis“
Ballstädt-Prozess am Landgericht Erfurt wieder gestartet
Mehr als sieben Jahre liegt der brutale Überfall von Rechtsextremen auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt zurück. Insgesamt 20 Menschen wurden damals zum Teil schwer verletzt. Nun soll ein Prozess den Angriff abschließend klären.
Dienstag, 18.05.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 17.05.2021, 14:55 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bei der Wiederaufnahme des sogenannten Ballstädt-Prozesses vor dem Erfurter Landgericht hat sich eine Verfahrensverkürzung abgezeichnet. Die Vorsitzende Richterin der sechsten Strafkammer, Sabine Rathemacher, begann am Montag damit, den elf verbliebenen Angeklagten – zehn Männern und einer Frau – den Inhalt von Verständigungsvorschlägen vorzutragen. Diese stellen im Gegenzug zu umfassenden Geständnissen Bewährungsstrafen in Aussicht.
Gegen solche „Deals“ hatte es schon im Vorfeld der Verhandlung heftige Kritik von der Nebenklage und aus der Zivilgesellschaft gegeben. Sollte die Regelung auch für die beiden Hauptangeklagten greifen, hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann als Vertreter der Nebenkläger einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer angekündigt. Er begründete dies mit der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe.
Am frühen Morgen des 9. Februar 2014 hatten 16 Vermummte eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt überfallen und dabei 20 Menschen zum Teil schwer verletzt. Dem war der Einwurf einer Scheibe im sogenannten „Gelben Haus“ vorausgegangen, einer einschlägig bekannten Neonazi-Immobilie im Ort. Mit dem Überfall hätten die Angreifer die Sache ein für allemal klären wollen, sagte Rathemacher mit Verweis auf das erste Urteil durch die dritte Strafkammer des Landgerichtes.
Deal mit Nazis
Die Urteile vom Mai 2017 gingen über die Anträge der Staatsanwaltschaft zum Teil deutlich hinaus. Die beiden Hauptangeklagten erhielten Gefängnisstrafen von jeweils drei Jahren und sechs Monaten. Allerdings kassierte der Bundesgerichtshof die Urteile im Januar 2020. Die obersten deutschen Strafrichter bemängelten den Umgang mit DNA-Spuren und zum Teil korrigierten, die anderen Angeklagten belastenden Aussagen eines Tatbeteiligten, erklärte Rathemacher. Der BGH gab das Verfahren an das Landgericht zur Verhandlung vor einer anderen Strafkammer zurück.
Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sowie dem inzwischen erheblichen zeitlichen Abstand zu den Taten habe die Staatsanwaltschaft im November 2020 die Idee der Verständigungsvorschläge an das Landgericht herangetragen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Im Januar fanden dann nach ihren Angaben Rechtsgespräche mit allen Verfahrensbeteiligten statt, die im Februar in konkrete „Deals“ mündeten und den Angeklagten sowie ihren Anwälten zugeleitet wurden.
Petition mit 45.000 Unterschriften
Zunächst zeichnete sich ab, dass die Mehrheit auf die Angebote eingehen würden. Allerdings zweifelte die Nebenklage daran, ob die für Mittwoch angekündigten Erklärungen der Angeklagten auch wirklich die Bedingung eines vollumfänglichen Geständnisses erfüllen.
Die Erfurter Initiative „Omas gegen Rechts“ hatte am Freitag fast 45.000 Unterschriften für ihre Petition „Kein Deal mit Nazis“ präsentiert. Angesetzt sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zunächst elf Verhandlungstage bis Anfang Juli. (epd/mig) Aktuell Panorama
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