„Nie wieder Rana Plaza“
Bundestag beschließt Lieferkettengesetz
Nach hartem Ringen in der Regierungskoalition hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Große Firmen müssen künftig bei den Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern genauer hinschauen. Organisationen fordern jedoch Nachbesserungen.
Montag, 14.06.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.06.2021, 13:59 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Große Unternehmen in Deutschland müssen künftig bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen Sorgfaltspflichten auferlegt. Wer Ausbeutung von Menschen in Afrika, Asien oder Lateinamerika billigend in Kauf nimmt, kann außerdem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Gesetz, kritisierten aber zugleich, dass es nicht weit genug gehe.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der abschließenden Debatte im Bundestag, mit dem Gesetz werde ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und ein Signal Richtung Europa gesetzt im Kampf gegen Ausbeutung, Kinderarbeit und Sklavenarbeit: „Wir können unseren Wohlstand nicht auf der Ausbeutung von Menschen aufbauen.“
Inkrafttreten in zwei Schritten
In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 sind die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten davon betroffen, ab 2024 insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz verpflichtet Firmen beispielsweise, Menschenrechtsverletzungen über Risikoanalysen aufzuspüren und dagegen vorzugehen. Auch Möglichkeiten zur Beschwerde muss es geben. Neben Menschenrechten müssen auch gewisse Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.
Über den Entwurf war in der Regierung sowie in den Koalitionsfraktionen lange und heftig gerungen worden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollten ursprünglich Betriebe ab 500 Beschäftigten verpflichten, was Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aber verhinderte. Auch eine zivilrechtliche Haftung wehrte die CDU ab. Grüne und Linke kritisierten, das Lieferkettengesetz sei gegenüber dem Entwurf im Verlauf der Beratungen stark verwässert worden. Die Linke enthielt sich der Stimme, die Grünen stimmten dennoch zu.
Zivilrechtliche Haftung nicht geregelt
Menschenrechtler bezeichneten das Gesetz als Erfolg. „Das heute verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz ist ein Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte in Lieferketten“, erklärte der Generalsekretär der deutschen Sektion von Amnesty International, Markus N. Beeko. Es greife aber zu kurz, um die Beachtung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirkungsvoll durchzusetzen. Auch „Brot für die Welt“ kritisierte, dass dem Gesetz wichtige Elemente fehlten. „Besonders schwer wiegt, dass die zivilrechtliche Haftung nicht geregelt ist“, erklärte die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks, Dagmar Pruin. Betroffenen bleibe weiterhin ihr Recht auf Wiedergutmachung verwehrt.
Entwicklungsminister Müller sagte in einer emotionalen Rede im Bundestag, das Gesetz sei nur als „Teamwork gegen extrem starkes Lobbying“ zustande gekommen. Es müssten weitere Schritte auf europäischer und internationaler Ebene folgen. Nicht ein freier, sondern „ein fairer Welthandel“ müsse das Ziel sein, so Müller, der nach dem Ende der Legislaturperiode aus dem Amt scheidet: „Nie wieder Rana Plaza.“
Anstoß: Katastrophe von Rana Plaza
Den Anstoß für gesetzgeberische Schritte hat die Katastrophe von Rana Plaza im Jahr 2013 gegeben: Bei dem Einsturz der achtstöckigen Textilfabrik in Bangladesch waren damals mehr als 1.100 Menschen getötet und mehr als 2.400 zum Teil schwer verletzt worden – überwiegend Frauen, die dort für internationale Modekonzerne als Näherinnen gearbeitet haben.
Begrüßt wurde das nun verabschiedete Gesetz auch von dem Textilkonzern Primark, der von einem in Rana Plaza untergebrachten Produzenten beliefert wurde. „Wir glauben, dass diese Gesetzgebung das Potenzial hat, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die gesamte Branche zu schaffen“, erklärte Christiane Wiggers-Voellm, Geschäftsführerin von Primark in Deutschland. Ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene sei der nächste logische Schritt. (epd/mig) Aktuell Politik
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