„Migrassoren“
„Migrassoren“ – AfD-Abgeordneter aus dem Dienst als Staatsanwalt entfernt
Thomas Seitz ist AfD-Bundestagsabgeordneter und war bis vor Kurzem auch Staatsanwalt. Jetzt wurde er per Gerichtsurteil aus dem Justizdienst entfernt. Begründet wurde seine Entlassung unter anderem mit migrantenfeindlichen Text- und Bildbeiträgen.
Donnerstag, 01.07.2021, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.06.2021, 17:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Er wurde durch ein am Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aus dem Dienst entfernt. Der Gerichtshof wies damit eine Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2018 zurück.
Seitz hat nach Überzeugung der Richter mehrfach und fortwährend Kernpflichten als Beamter etwa zu Verfassungstreue, Neutralität und Mäßigung verletzt. Durch eine Vielzahl von Internetveröffentlichungen sei das Vertrauen des Landes als Dienstherr und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine Amtsführung „vollständig und endgültig zerstört“, hieß es in der Begründung.
„Migrassoren“
Konkret werfen ihm die Richter migrantenfeindliche Text- und Bildbeiträge vor. So habe er von „Migrassoren“ und einer „Invasion“ gesprochen und die Rechtsprechung in Deutschland als „Gesinnungsjustiz“ bezeichnet. Damit habe er die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten. Eine Entfernung aus dem Dienst sei unumgänglich und verhältnismäßig, auch wenn es sich um die härteste disziplinarische Maßnahme handele. Mildere Disziplinarmittel reichten nicht aus, schreiben die Richter.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Seitz allerdings binnen zwei Wochen mit einer Beschwerde vorgehen. (epd/mig) Aktuell Recht
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Es wird auch langsam Zeit, dass der Rechtsstaat eindeutig gegen solche Personen, sie dem Herrn Seitz bezieht!
Diese Entscheidung ist nicht nur für die Migranten eine Wohltat, sondern auch für alle Deutschen, die hinter der Demokratie und dem Rechtsstaat Deutschland stehen!
Als ich 2018 den Fall teilweise in den Medien verfolgte, hoffte ich, dass dort in der Anwaltschaft Allgemein keine alten Nazi Seilschaften mehr existierten!
Obwohl keine Nazis mehr aus der Zeit vor 45 in diesen Berufen arbeiten dürften, da sie alle nicht mehr am Leben sind, ist es aber doch noch immer möglich, dass solche Seilschaften aus den Nachkommen Jener erwachsen sind!
In diesem Fall, wenn man sich das Urteil anschaut, ist aber wohl kaum noch davon auszugehen!
Wenn diese Art und Weise, Recht gegen Nazis, Identitäre und Reichsbürger, sowie auch gegen den Linksextremismus, zu sprechen, die Regel wird, kann es uns ja nur besser gehen!
Man muss sich nur Mal vorstellen, was solch ein Staatsanwalt für Schäden in der Rechtssprechung anrichten kann, denn man muss bei solchen Leuten immer davon ausgehen, dass dort die ideologische Klientel bevorzugt behandelt wird!
Das hat ja nun, zumindest in BW ein Ende gefunden!!!