Bundesverfassungsgericht
Richter mit NPD-Sympathien ist im Asylverfahren befangen
Ein Richter, der offen Sympathien für ein NPD-Wahlplakat bekundet hatte, ist in einem Asylverfahren befangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Afghanen entschieden. Begründung: Der Richter hält Migration für ein Übel.
Montag, 12.07.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 11.07.2021, 19:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Asylrechtsstreit für befangen erklärt. Nach Auffassung der Verfassungsrichter kann ein Richter, der in der Migration ein grundsätzliches Übel und eine „Gefahr für menschliches Leben“ sieht, nicht unparteiisch über Asylverfahren entscheiden.
Der Gießener Verwaltungsrichter hatte sich zuvor Aussagen eines NPD-Wahlplakates mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“ zu eigen gemacht. Damit könne er in Asylverfahren nicht unparteiisch sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 890/20).
Richter beklagt invasive Einreise
Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, dessen Asylantrag im März 2017 abgelehnt wurde. Als dieser vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte, lehnte der Flüchtling den zuständigen Einzelrichter als befangen ab. Er verwies auf Äußerungen des Richters in einem anderen Urteil im Streit über die Zulässigkeit eines NPD-Wahlplakates anlässlich der Europawahl im Mai 2019. Das Wahlplakat mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“ wurde von ihm nicht als volksverhetzend und für zulässig angesehen.
In dem Urteil beklagte der Richter eine „invasive Einreise“ von Ausländern. Einwanderung stelle eine „Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben“ dar. Dass „Migration tötet“, sei ihm anhand von Einzelfällen bekannt.
Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab
Den Befangenheitsantrag des Flüchtlings gegen den Richter wies das Verwaltungsgericht Gießen ab – ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters. Das Gericht führte aus, das Plakat sei nicht als volksverhetzend einzustufen, „sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten“. Weiter heißt es in der Entscheidung: „In der Tat hat die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. […] Allein dem erkennenden Gericht sind Fälle bekannt, in denen Asylbewerber zu Mördern wurden. Zu nennen ist hier […]“.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Ablehnung des Befangenheitsantrags willkürlich erfolgt sei. Der Flüchtling habe zu Recht „Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters“ gehabt.
Richter hält Migration für ein Problem
In der ablehnenden Entscheidung über den Befangenheitsantrag habe das Verwaltungsgericht Einzelfälle von schweren Straftaten von Asylsuchenden als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration verallgemeinernd dargestellt.
Zum Urteil des Verwaltungsrichters stellten die Verfassungsrichter fest: „Damit steht es dem genannten Urteil gleichsam auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält.“ Die Aussagen des Richters seien offensichtlich geeignet, dessen Unparteilichkeit anzuzweifeln. (epd/mig) Leitartikel Recht
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Wenn in unserem Land die Richter schon nach ihrer privaten Auffassung urteilen durften, wäre kein einziges unbefangene Urteil mehr möglich!
Dieser Richter, der das NPD Plakat als legitim dargestellt hat, dürfte in Deutschland kein Recht mehr sprechen, denn man muss davon ausgehen, dass er jedem die eigene, abweichende Meinung zur Migration als falsch ankreiden würde und somit kein gerechtes Urteil mehr Fällen können!
Der Richter muss seines Amtes enthoben werden, um deutlich zu machen, dass die Rechtsprechung Neutralität waren muss, abseits der Meinung und Einstellung der Richter, gerade dann, wenn es um Richter geht, die an hohen Gerichten Recht sprechen sollen, ansonsten würden wir demnâchst nur noch Meinungsurteile bekommen können!
Aus eigener Erfahrung weiß ich seit zwei Wochen, dass es schon unmöglich geworden ist, als Mann eine Angelegenheit vor Gericht klären zu lassen, ohne dass es ein Meinungsurteil wird, wenn die involvierten Personen Frauen sind!
Eine Richterin, meine Ex-Frau, eine Jugendamtsmitarbeiterin, eine Jugendbetreuerin und meine eigene Anwältin, haben mir deutlich gemacht, dass ich als Mann keine Chance gegen soviel Weiblichkeit habe!
Es wurde vollkommen emotional, nicht nach Rechtslage von der Richterin geurteilt, obwohl die Fakten, nachweisbaren Fakten, sowie diverse Lügen meiner Exfrau gegen das Urteil sprachen!
Selbst die von mir beauftragte Anwältin agierte wâhrend der Verhandlung gegen mich, in dem sie mein Antrag ohne mein Wissen veränderte!
Wie ich dann im Laufe der Verhandlung mitbekam, haben sie die Richterin, meine Anwältin und die als Beistand bestimmte Jugendamtsmitarbeiterin schon lange gekannt und waren per Du miteinander, wo meine Ex-Frau sich gleich mit einreihte!
Auf diese Weise ist es schon schwer genug zu seinem Recht zu kommen, man muss tatsächlich gegen das Urteil und die Richterin in meinem Fall vorgehen, den Anwalt wechseln, so dass dieses gefällte Urteil sofort von der nächst höheren ,Instanz aufgehoben wurde, mit einem Rüffel für die beteiligten Amtspersonen!
Ich kann mir gut vorstellen, wie es einem Migranten geht, der kaum unsere Sprache spricht, wenn er vor Gericht nicht Mal versteht, was da vor sich geht, wenn der Anwalt nicht fähig genug ist, ihn angemessen zu vertreten!
Sind dann auch noch die oberen Richter so eingestellt wie dieser, man kann ihn glaube ich, sicher Rechtsradikal nennen, sind die Chancen auf einen rechtskonformen Ausgang einer solchen Verhandlung kaum zu erwarten!!!