Benachteiligung
Bekenntnisschulen dürfen katholische Grundschüler bevorzugen
Bekenntnisschulen dürfen Grundschulkinder, die nicht der katholischen Kirche angehören, bei der Aufnahme benachteiligen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Begründung: In Nordrhein-Westfalen sei das laut Landesverfassung erlaubt.
Montag, 09.08.2021, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.08.2021, 12:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die vorrangige Aufnahme von bekenntnisangehörigen Schülern an Bekenntnisschulen ist laut einer Gerichtsentscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar. Der in der Landesverfassung verankerte Vorrang verstoße nicht gegen das grundgesetzliche Verbot der Benachteiligung wegen religiöser Anschauungen, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. (AZ.: 19 B 1095/21) Eine Bevorzugung der bekenntnisangehörigen Schüler sei gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgehe.
Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde eines Jungen aus Datteln zurück, der nicht der katholischen Kirche angehört. Dieser hatte nach Gerichtsangaben beantragt, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihn zum Schuljahr 2021/2022 vorläufig in eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule aufzunehmen. Auch behauptete Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg zu zwei anderen Grundschulen begründeten keinen Härtefall, betonte das Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Bekenntnisschulen sind öffentliche Schulen, die die Kinder nach konfessionellen Grundsätzen erziehen. Lehrer müssen der entsprechenden Konfession angehören. Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es außer in Nordrhein-Westfalen nur in Niedersachsen. Obwohl diese Schulen zu 100 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert werden gibt die Kirche die Haltung vor. Das Land bezahlt die Lehrer, die Kommunen bauen und unterhalten die Schulen. In Nordrhein-Westfalen ist jede dritte Grundschule eine kirchliche Bekenntnisschule. Dieses Modell steht aufgrund der nahezu flächendeckenden Verbreitung von Bekenntnisschulen seit vielen Jahren massiv in der Kritik, nicht christliche Kinder massiv zu benachteiligen. (epd/mig)
Aktuell RechtWir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen