Zwickau
Umstrittene Hassplakate müssen doch abgehängt werden
Tagelang durften die umstrittenen Hassplakate des rechtsextremen „III. Weges“ in Zwickau hängen. Wenige Tage vor der Bundestagswahl hat das Oberverwaltungsgericht dies nun doch noch untersagt: Die Richter sprechen von Volksverhetzung.
Mittwoch, 22.09.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.09.2021, 16:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Zwickau müssen wenige Tage vor der Bundestagswahl nun doch noch abgehängt werden. Eine Beschwerde der westsächsischen Stadt gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz hatte in der nächsthöheren Instanz Erfolg. Die Plakate mit dem Schriftzug „Hängt die Grünen!“ erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung, urteilte am Dienstag das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (6 B 360/21).
Nach Überzeugung des Gerichts stellen die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Zwar gewährleiste die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. Jedoch müsse die Meinungsfreiheit der Partei hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten.
Richter: Plakate stacheln zum Hass auf
Das Plakatmotiv sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Parteimitglieder der Grünen zu stören, befanden die Richter in Bautzen. Kleinere, ergänzende Textpassagen würden vom Betrachter der Plakate nicht wahrgenommen. Ob das Plakat einen ernstgemeinten Aufruf zur Tötung von Menschen enthält, ließ das Gericht indes offen.
Die grünfarbigen Plakate der rechtsextremen Kleinstpartei mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ waren im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 26. September in Zwickau aufgehängt worden. In sehr kleiner Schrift findet sich zudem der Satz: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.“
Abhängen, aufhängen, abhängen
Die Stadtverwaltung hatte den „III. Weg“ verpflichtet, die Plakate wieder abzunehmen. Dagegen zog die Partei vor das Verwaltungsgericht Chemnitz und hatte dort Erfolg. Das Chemnitzer Gericht gab lediglich einen Mindestabstand von hundert Metern zu Wahlwerbung der Partei Bündnis90/Die Grünen vor. Die Stadtverwaltung Zwickau hatte daraufhin das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen angerufen. Die Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichts hatte heftige Kritik von verschiedenen Seiten ausgelöst.
Aufgetaucht waren die umstrittenen Hassplakate auch in anderen Städten, wie etwa in München. Dort allerdings erließ das Landgericht bereits am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung, wonach die Neonazi-Kleinstpartei, die seit Jahren immer wieder mit provokativen Aktionen auffällt, den Slogan nicht weiterverwenden darf. (epd/mig) Aktuell Recht
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Was hier wie ein Geplänkel über Deutungshoheit von Wahlaussagen dargestellt wird, ist im Endeffekt eine klare Aussage des Verwaltungsgerichts, dass Neonazis einen Bonus der Gerichts erwarten können!
Es ist übel, dass so ein Fall durch mehrere Distanzen gepaukt werden muss, bis diese offene Aussage, Gewalt gegen eine Partei auzuüben, verboten wird und das auch noch ohne strafrechtliche Konsequenzen für die Initiatoren?
Erst das Oberverwaltungsgericht Bauten hat ein Verbot ausgesprochen, liest man sich aber den Text zur Begründung vor, ist das allerdings sehr Halbherzig, zumindest in meinen Augen!
Hier hätte man endlich mal Zeichen gegen diese doppeldeutigen Aufrufe zur Gewalt setzen können, aber man muss auch sehen, in welchem Bundesland es erst durch die Instanzen gehen müsste, bis rechtsextremes Gedankengut, eingedämmt wird, anscheinend reicht der Einfluss dieser Ideologie bereits bis in die Höchsten Gerichte!!!