Studie
Eingebürgerte Migrantenkinder besser bewertet in der Schule
Eingebürgerte Kinder sind einer Untersuchung zufolge besser in der Schule als ihre Mitschüler ohne deutschen Pass. Gründe dafür könnten die Motivation der eingebürgerten Schüler, aber auch eine andere Bewertung durch die Lehrkräfte sein.
Dienstag, 12.10.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.10.2021, 13:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Eingebürgerte Kinder sind einer Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zufolge erfolgreicher in der Schule als ihre Mitschüler ohne deutschen Pass. Demnach bleiben eingebürgerte Kinder seltener sitzen und besuchen häufiger die Oberschule. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Studie des Essener Instituts hervor, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt.
Einen positiven Effekt habe die Einbürgerung von Kindern den RWI-Wissenschaftlern zufolge vor allem auf Schulnoten in zentralen Schulfächern wie beispielsweise Mathematik. Auch müssten eingebürgerte Schüler seltener eine Klasse wiederholen. Zudem besuchten im Vergleich zu ihren Mitschülern mehr eingebürgerte Kinder das Gymnasium.
Ursache für eine Steigerung des Schulerfolges von eingebürgerten Kindern mit familiärer Migrationsgeschichte könne den Forschenden zufolge ein Motivationsschub sein. Eine Einbürgerung und die damit verbundene Motivation in der Schule könne dazu führen, dass sich migrantische Schüler mehr im Unterricht beteiligen oder den Unterricht weniger stören. Auch eine vergleichsweise positivere Bewertung der Lehrkräfte von eingebürgerten Kindern im Vergleich zu der Bewertung ihrer Mitschüler ohne deutschen Pass könne eine Erklärung sein.
Einbürgerung verbessert Chancen
Auf Grundlage der Studie weisen die Forschenden darauf hin, dass eine Ausweitung der durch die Geburt erlangten Staatsbürgerschaft den Erfolg für Eingewanderte in erster Generation stärker verbessern würde als eine weitergehende Liberalisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Gleichzeitig würde eine durch die Geburt erlangte Staatsbürgerschaft die Einbürgerung der Kindeseltern vereinfachen.
Für die Studie werteten die Wissenschaftler des RWI Daten von rund 3.000 Kindern und Jugendlichen aus. Zwischen 2010 und 2018 wurden hierzu die Bildungswege von zufällig ausgewählten Kindern in der Zeit zwischen dem Kindergarten und dem Ende der weiterführenden Schule erfasst.
Staatsangehörigkeitsrechtsreform
Lange Zeit wurde ein Kind mit seiner Geburt nur Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil deutsch war. Dies änderte sich zur Jahrtausendwende: Durch die Staatsangehörigkeitsrechtsreform unter der rot-grünen Koalition kam zum Abstammungsprinzip das Geburtsortprinzip. Auch Kinder, die nicht deutscher Abstammung sind, bekommen demnach unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bedingung ist unter anderem, dass zumindest ein Elternteil bei der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz verfügt. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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