Sachsen
Linke: AfD-Politiker darf nicht zurück ins Richteramt
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will wieder zurück ins Richteramt. Dagegen protestiert die sächsische Linke. Der Staat müsse alle Instrumente anwenden, um Rechtsextremisten von Richterämtern fernzuhalten.
Donnerstag, 03.02.2022, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02.02.2022, 16:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Fall des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der ins Richteramt zurückkehren will, warnt die sächsische Linke vor fehlender Konsequenz. Maier sei ein Rechtsextremist und dürfe nie wieder Recht sprechen, erklärte der Vorsitzende der sächsischen Linksfraktion, Rico Gebhardt, am Mittwoch in Dresden. Er gehöre dem völkisch-nationalistischen Flügel der AfD an, der trotz formaler Auflösung im April 2020 fortbestehe und aktiv sei.
In einer parlamentarischen Antwort des Landes an die Linksfraktion zu Aktivitäten der verfassungsfeindlichen AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ fällt der Name von Jens Maier elf Mal. „Der dem ‚Flügel‘ zugerechnete Rechtsextremist Jens Maier trat auf den Pegida-Demonstrationen am 22. März, 31. Mai und am 13. September 2021 als Redner auf“, heißt es darin.
Gebhardt appellierte an die Koalitionspartner CDU, Grüne und SPD, im Landtag einen Antrag zu stellen, damit das Bundesverfassungsgericht über den Fall entscheiden kann. Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Plenum werde nicht an der Linksfraktion scheitern. Die Unabhängigkeit der sächsischen Justiz müsse gesichert werden. Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß.
Instrumente anwenden
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in einem Gastbeitrag zu dem Fall geäußert – ohne Maier namentlich zu nennen. Der Rechtsstaat sei gehalten, „beim Umgang mit Gegnern der Verfassung, vor allem auch möglichen Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen“, bestehende Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Ministerin benannte das Mittel der Richteranklage.
Verstoße ein Richter gegen die Verfassung, bekämpfe er gar die freiheitliche demokratische Grundordnung, könne er durchs Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundes- oder Landtag in den Ruhestand versetzt werden, schrieb Meier. Dieses Instrument sei aber noch nie angewendet worden. (epd/mig) Aktuell Politik
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