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Rassismus

Böhmermann-Gedicht bleibt verboten. Gut so.

Das Bundesverfassungsgericht hat Böhmermanns Erdoğan-Gedicht abgeschmettert. Warum das gut ist und was dieses Gedicht über den Umgang unserer Gesellschaft mit Rassismus sagt.

Von Donnerstag, 10.02.2022, 17:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.02.2022, 17:40 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Man kann vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und seiner Politiker halten, was man will. Ebenso kann man von TV-Moderator Jan Böhmermann und seinem Humor halten, was man will. Über sein Erdoğan-Gedicht sollte es aber keine zwei Meinungen geben.

„Über den Rassismus im Gedicht macht Deutschland seit Jahren einen großen Bogen.“

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Das Bundesverfassungsgericht hat diesem sechs Jahre andauernden Theater ein Happy End gesetzt. Die Richter bemühten sich nicht einmal um eine Begründung – „keine Aussicht auf Erfolg“. Böhmermann darf 18 von 24 Zeilen seines Gedichts nicht mehr wiederholen. Und das ist gut so.

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Bisher diskutiert Deutschland in den Meinungsspalten und Feuilletonseiten der Republik, ob Böhmermann zu weit gegangen ist, ob sein Gedicht noch von der Kunst- oder Meinungsfreiheit gedeckt ist, ob die Majestätsbeleidigung noch zeitgemäß ist, wie viel Politiker erdulden müssen, wie viel Erdoğan erdulden muss, was Satire darf … Über den Rassismus im Gedicht macht Deutschland seit Jahren einen großen Bogen.

Was vielen Türkeistämmigen schmerzlich bis traumatisch in Erinnerung ist – etwa vom Schulhof, wenn nichttürkische Mitschüler sie ärgern wollten –, hat Böhmermann in ein Gedicht gepackt und in einer gebührenfinanzierten TV-Sendung einem Millionenpublikum als Unterhaltung serviert. Ein Gedicht, das übelste Stereotype und Vorurteile über Bürgerinnen und Bürger dieses Landes reproduziert und vermutlich anders diskutiert oder erst gar nicht ausgestrahlt worden wäre, wenn es nicht um Türken und Muslime ginge.

Gut, dass die Verfassungsrichter jetzt zumindest juristisch einen Punkt gesetzt haben. Wünschenswert wäre gewesen, wenn diese Gesellschaft ein Urteil gefällt hätte – ein lautstarkes. Umgekehrt kommt auch dem Schweigen eine Bedeutung zu. Meinung

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  1. Levent Öztürk sagt:

    Jeder, der in Deutschland öffentlich (!!) den amtierenden Bundeskanzler(in) oder Staatspräsidenten beleidigt bekommt eine Anzeige und wird gerichtlich per Bußgeld bestraft, verweigert er die Zahlung dann kommt er den Tagessätzen entsprechend hinter Gitter. Ich habe so etwas in dieser Art, Weise und Machart wie diese öffentlich vorgetragenen perversen, sodomistischen, pädärastischen, rassistischen, niveaulosen schmutzigen Fantasien des […]-Satirikers Böhmermann nirgendwo gelesen oder gehört. Bezüglich der Dosis der rassistischen Hetze findet man so etwas nicht einmal in einem der Ausgaben des „Der Stürmer“. Und das in Deutschland, welches gegen Türken gerichtete und ausgeführte NSU-Straftaten vertuscht und welches laut BKA-Zahlen Weltmeister hinsichtlich Anschläge auf Moscheen ist (sic!!). Das Urteil ist gut, das Schweigen dazu die aktuelle Realität.