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Sachsen

Gericht untersagt Ex-AfD-Abgeordneten Maier die Amtsgeschäfte

Der Fall hat hohe Wellen geschlagen: Der rechtsextreme Richter Maier war nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Doch nun untersagt ihm das Dienstgericht die Amtsgeschäfte.

Montag, 28.03.2022, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.03.2022, 11:47 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier muss seinen Richterstuhl vorerst räumen. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte ihm am Freitag in einem Eilverfahren die Amtsgeschäfte. Das Vorgehen sei zeitlich begrenzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht in Leipzig mit. Über die Ruhestandregelung werde gesondert entschieden.

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Das Gericht befürchtet, dass Maier „aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im ‚Flügel‘ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde“. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne.

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Anwaltsverein begrüßt Entscheidung

Politiker und Verbände begrüßten die Entscheidung. „Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Sylvia Ruge, in Berlin. Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätten im Richteramt nichts verloren.

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Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre Ruge zufolge „unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet“.

Auschwitz Komitee erleichtert

Auch das Internationale Auschwitz Komitee reagierte mit Erleichterung. Der Beschluss sei eine „beispielhafte Entscheidung für die Demokratie“, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er sehe darin ein „weithin sichtbares Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein will und nicht gewillt ist, sich von Rechtsextremen vorführen und missbrauchen zu lassen“.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war Mitte März in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Seine Arbeit hatte er am 14. März am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgenommen.

Als Richter „nicht mehr tragbar“

Laut Entscheidung des Dienstgerichtes lasse „der öffentliche Eindruck des Richters ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen“. Maier biete „voraussichtlich nicht die Gewähr, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen“. Ein Richter habe nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter sei unanfechtbar, hieß es weiter. Maier erhalte weiter Dienstbezüge und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch Ruhestandsbezüge. Die Aktivitäten Maiers im offiziell aufgelösten „Flügel“ konnte das Gericht nach eigenen Angaben heranziehen, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der Maier Bundestagsabgeordneter war und sein Richterdienstverhältnis ruhte.

„Bundesweite Signalwirkung“

Auch CDU, SPD, Grüne und Linke im sächsischen Landtag begrüßten die Gerichtsentscheidung. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einer bundesweiten Signalwirkung. Verfassungsfeinde würden im Justizdienst nicht geduldet.

Der Fall Maier war Anfang Januar bekannt geworden. Ministerin Meier war wegen ihres anfangs zurückhaltenden Agierens scharf kritisiert worden. (epd/mig) Aktuell Recht

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