Kampagne #Gleichbehandeln
Bündnis fordert Arztbesuch ohne Angst vor Abschiebung
Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus müssen bei einem Arztbesuch befürchten, abgeschoben zu werden. Ein Bündnis fordert Gesetzesänderungen. Das Recht auf medizinische Versorgung gelte für alle Menschen.
Mittwoch, 06.04.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.04.2022, 15:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ein Bündnis aus 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden fordert, die Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus zu garantieren. Vertreter unter anderen von Diakonie Deutschland, Pro Asyl und Amnesty International übergaben am Mittwoch in Berlin Abgeordneten der Regierungskoalition rund 26.000 Unterschriften für eine entsprechende Petition.
„Das Recht auf medizinische Versorgung gilt für alle Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Der Staat muss sicherstellen, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung auch in der Praxis funktioniert“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Übergabe der Unterschriften der Kampagne #GleichBeHandeln: „Auch die Covid-19-Pandemie hat es uns wieder und wieder gezeigt: Gesundheit ist ein Gemeingut und der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung muss für alle hier lebenden Menschen sichergestellt sein.“
Ärzte der Welt: Missstand endlich beseitigen
Alle Menschen in Deutschland müssten zum Arzt gehen können, ohne Angst zu haben, ihre gesamte Existenz zu verlieren, sagte „Ärzte der Welt“-Direktor François De Keersmaeker anlässlich der Übergabe der Unterschriften. „Der Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes sorgt jedoch dafür, dass Menschen eine Abschiebung droht, wenn sie die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung beantragen. Diesen Missstand muss die Gesetzgebung endlich beseitigen. Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht.“
Die zentrale Forderung der Kampagne #GleichBeHandeln ist deshalb, die Übermittlungspflicht der Sozialämter bei Anträgen auf Kostenübernahme einzuschränken. Damit könnten Menschen Gesundheitsdienste unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ohne Angst vor der Abschiebung in Anspruch nehmen.
Übermittlungspflicht für Bildungseinrichtung aufgehoben
Bereits im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber den Paragrafen 87 im Aufenthaltsgesetz geändert und Bildungs- und Erziehungseinrichtungen von der Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörden befreit. Ziel war es, dass auch Kinder ohne gesicherten Aufenthalt ihr Menschenrecht auf Bildung in Anspruch nehmen können, ohne dadurch eine Abschiebung befürchten zu müssen.
Das gelte auch für die Gesundheitsversorgung, erklärt Torsten Jäger vom Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz: „Das Menschenrecht auf Zugang zu medizinischer Versorgung ist ein ebenso hohes Gut und rechtfertigt und verlangt deshalb eine erneute Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Wir nehmen die Regierungsfraktionen beim Wort und fordern und erwarten eine zeitnahe Umsetzung der diesbezüglichen Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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Ich kann ja verstehen, dass diejenigen, die ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und auch oft arbeiten, bei gesundheitlichen Problemen den Arzt aufsuchen möchten und in Notfällen auch müssen. Aber…..in welchem Land auf dieser Welt können Nichtaufenthaltsberechtigte kostenlos zum Arzt gehen? Ich wüsste keines. Die Gesundheitsversorgung ist eine Versicherungsleistung, man muss also versichert sein, um diese in Anspruch zu nehmen. Anders bei Asylbewerbern, die erhalten eine Kostenübernahme vom Amt und können dann unentgeltlich zum Arzt gehen. Bei illegalen Einwandern, die nirgends gemeldet sind und auch keine Steuern zahlen, wird bei einem medizinischen Notfall der Name und die Adresse weitergeleitet, so ist das Gesetz, um den illegalen Aufenthalt beendigen zu können. Wohlgemerkt, es handelt sich um Menschen, die hier keine Aufenthaltsberechtigung haben. Warum behandeln die Ärzte, die sich für die Gesundheitsversorgung dieser Menschen einsetzen, diese nicht kostenlos? Das ist kurzfristiger möglich und macht mehr Sinn, als Gesetze, die durchaus berechtigt sind, zu ändern und die Allgemeinheit mit den Artzkosten zu belasten, denn der Arzt möchte ja gern nach wie vor bezahlt werden. Für mich ist das vorgeschobene Humanität unter dem Deckmäntelchen des Gewinnstrebens!