13 Schüsse auf Flüchtling
Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt: Notwehr
Vier Polizisten schossen 13 Mal auf einen mit Messer bewaffneten Flüchtling – elf trafen den aus Sudan stammenden Mann tödlich. Die Ermittlungen gegen die Beamten wegen Totschlag wurden jetzt eingestellt. Begründung der Staatsanwaltschaft: Alle Schüsse wurden aus Notwehr abgegeben.
Mittwoch, 06.04.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.04.2022, 17:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Staatsanwaltschaft Stade hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte wegen des Verdachts des Totschlags mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Hintergrund des Verfahrens ist ein Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsefeld bei Hamburg am 3. Oktober vergangenen Jahres, bei dem ein 20-jähriger Asylsuchender aus dem Sudan ums Leben gekommen war, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte.
Laut Ermittlungen hatte sich der junge Sudanese mit einem Messer bewaffnet, als die Polizeibeamten die Unterkunft betraten. Die Einsatzkräfte hätten ihn laut und unmissverständlich aufgefordert, das Messer wegzulegen. Sie hätten ihm den Schusswaffengebrauch angedroht, falls er dem nicht nachkomme. Anstatt jedoch das Messer wegzulegen, sei der stark alkoholisierte Mann brüllend und mit dem auf die Beamten gerichteten Messer auf die Polizisten zu gerannt, hieß es.
Daraufhin hätten drei Polizisten das Feuer eröffnet. Der vierte Beamte habe aus der angrenzenden Küche Nothilfe geleistet durch weitere Schüsse. Insgesamt 13 Mal hätten die Polizisten auf den Sudanesen geschossen. Elfmal sei er getroffen worden und noch am Einsatzort gestorben. Wegen des Mannes habe es schon nachmittags zwei Einsätze gegeben, wegen einer möglichen Gefährdung durch den Verstorbenen.
Staatsanwaltschaft: Alle Schüsse Notwehr
„Rechtlich sind alle Schüsse für die angegriffenen Polizeibeamten als Notwehr und für einen aus der angrenzenden Küche schießenden Polizeibeamten als sogenannte Nothilfe gerechtfertigt gewesen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es sei den Polizeibeamten in der konkreten Situation nicht zuzumuten gewesen, den Angriff auf eine andere Weise abzuwehren. Die Angehörigen können gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen.
Polizeiangaben zufolge litt der Sudanese an psychischen Problemen. Flüchtlingsorganisationen hatten nach dem Vorfall gefordert, Polizisten müssten im Umgang mit psychisch kranken Geflüchteten besser geschult werden. Sie sollten bei solchen Einsätzen von Fachärzten oder Psychologen begleitet werden. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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