Gesetz passiert Bundesrat
Ukraine-Flüchtlinge bekommen ab Juli Hartz IV statt Asyl-Hilfe
Ukrainische Geflüchtete haben von Juli an Anspruch auf reguläre Sozialleistungen. Das entsprechende Gesetz passierte den Bundesrat. Die Kommunen kritisieren die unzureichende Vorbereitung. Das Arbeitsministerium weist die Vorwürfe zurück.
Sonntag, 22.05.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.05.2022, 14:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Flüchtlinge aus der Ukraine haben von Juli an Anspruch auf reguläre Sozialleistungen wie Hartz IV. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das eine Absprache zwischen dem Bund und den Ländern umsetzt. Bislang erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Mit den regulären Sozialleistungen sind für die rund 600.000 ukrainischen Geflüchteten zudem auch Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt verbunden.
Die Flüchtlinge aus der Ukraine wechseln damit schneller als früher üblich in den Bezug regulärer Sozialleistungen. Zudem trägt damit auch der Bund schneller einen höheren Anteil der Kosten für die Versorgung der Kriegsflüchtlinge.
Die Kommunen kritisieren derweil eine unzureichende Vorbereitung des Bundes bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge in die sozialen Grundsicherungssysteme. „Die Gesetzesänderungen sind auf Bundesebene ohne ausreichende Rücksprache mit der Praxis vorbereitet worden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Augsburger Allgemeinen“.
Kommunen kritisieren Vorbereitung
Die Jobcenter verfügten noch nicht über genügend fälschungssichere Dokumente der Bundesdruckerei, sogenannte Fiktionsbescheinigungen, mit denen Ausländer ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nachweisen können, sagte Landsberg. Zudem sei noch immer ein großer Teil der Geflüchteten nicht vollständig registriert.
„Angesichts vieler ungeklärter Fragen hätte man sich mehr Zeit für das Verfahren nehmen müssen“, kritisierte er. Der Unmut werde die Kommunen treffen, die dann erklären müssten, warum die Rechtsänderung nicht reibungslos umgesetzt werden könne. Dies sei bedauerlich, weil die Besserstellung der Kriegsflüchtlinge grundsätzlich der richtige Weg sei.
Arbeitsministerium sieht keine Probleme
Das Bundesarbeitsministerium indes sieht keine Probleme bei der Ausstellung von Sozialhilfe-Bescheinigungen Ukrainer. Ab Juni stünden ausreichend Vordrucke zur Verfügung, teilte das Ministerium dem „Evangelischen Pressedienst“ mit. Zudem würden bis Ende Oktober auch Bescheinigungen anerkannt, die nicht dem vorgeschriebenen Format entsprächen. Voraussetzung für die Anerkennung sei allerdings, dass die Bescheinigungen vor dem 31. Mai 2022 ausgestellt wurden und die gleichen Informationen wie der gesetzlich vorgesehene Vordruck enthalten.
Gebilligt hat der Bundesrat mit dem Gesetz auch die Zuschläge für ärmere Familien zur Abfederung der Folgen von Corona-Krise und Ukraine-Krieg. Bezieher und Bezieherinnen von Grundsicherung erhalten in diesem Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Für Kinder in ärmeren Familien wird von Juli an ein Zuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat gezahlt. (epd/mig) Aktuell Politik
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