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Bleiberechtsreform

Faeser: Erstes Migrationspaket kommt vor Sommerpause ins Kabinett

Neues Bleiberecht für gut Integrierte, Verbesserungen bei der Fachkräfteeinwanderung und ein schärferer Kurs bei Abschiebungen. Über die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Bleiberechts soll noch vor der Sommerpause beraten werden.

Dienstag, 07.06.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.06.2022, 16:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant für gut integrierte Geduldete ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Sie kündigte am Dienstag in Berlin an, dass sie ein erstes Migrationspaket, zu dem diese Reform gehört, noch vor der Sommerpause ins Bundeskabinett bringen wolle. Nach der Sommerpause könnte das Gesetzespaket somit im Bundestag beraten werden.

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Das neue Bleiberecht ist für Migranten vorgesehen, die zwar nur geduldet sind, aber seit fünf Jahren oder länger gut integriert in Deutschland leben. Ferner soll eine erste Verbesserung bei der Fachkräfteeinwanderung vom Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

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Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte zuerst über das Regelwerk berichtet und geschrieben, dass davon mehr als 100.000 Menschen profitieren könnten, die als Geduldete ohne sicheren Rechtsstatus sind. Demnach sollen die Betroffenen einmalig auf Probe eine einjährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das Blatt schreibt unter Berufung auf den Gesetzentwurf, wenn sie in dieser Zeit nachwiesen, dass sie etwa die deutsche Sprache beherrschten und ihren Lebensunterhalt sichern könnten, bekämen sie ein langfristiges Bleiberecht.

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Schärferer Kurs bei Abschiebungen

Straftäter sollten von dieser Möglichkeit ausgeschlossen bleiben, ebenso wie Männer und Frauen, die falsche Angaben über ihre Identität gemacht und so bisher ihre Abschiebung verhindert hätten. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag eine Reform des Bleiberechts vereinbart, um für langjährig Geduldete eine Perspektive zu schaffen.

Laut Nachrichtenmagazin plant Faeser außerdem einen schärferen Kurs bei Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern, die sich nicht gesetzestreu verhalten. „Insbesondere die Ausreise von Straftätern und Gefährdern muss konsequenter vollzogen werden“, zitiert das Blatt aus dem Gesetzentwurf. Dafür sollten unter anderem die Regeln zur Abschiebungshaft verschärft werden. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Ünal Zeran sagt:

    Von einer Kehrtwende und Ende der Kettenduldungen kann bei dem Entwurf keine Rede sein.
    Bestehende Regelungen werden bei den Fristen ein wenig gekürzt.
    „Ununterbrochen 5 Jahre“ geduldet, gestattet müssen die Personen sein, um in den Genuss des Chancenaufenthaltsrechts zu kommen.
    Es wird wie bisher von den Behörden/Gerichten praktiziert diejenigen ausschließen, die nicht im Besitz der Duldung (de facto geduldet) waren bzw. die Duldung nicht rechtzeitig verlängern konnten. Ob verschuldet oder nicht, spielt keine Rolle.

    Beim Chancenaufenthaltsrecht ist eine Sippenhaft für die Familienangehörigen vorgesehen. Ist ein Familienmitglied straffällig geworden, sollen alle Angehörigen von der Anwendung rausfliegen.

    Der vollmundig angekündigte Wegfall des Spracherfordernisses beim Ehegattennachzug (A1 Zertifikat) soll lediglich bei Fachkräften (18a, 18b und IT-Spezialisten wegfallen, nicht aber bei den ganz gewöhnlichen Fällen. Es wird sicher nicht wieder angefasst werden bei den übrigen geplanten Reformen, sonst hätte dies nicht hier versteckt wreden müssen beim „Chancenaufenthaltsrecht“.

    Die Folgeänderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes schließt neben dem Chancenaufenthaltsrecht weiterhin viele humanitäre Aufenthalte aus (bspw §25 Abs. 3 bis 5). Dies lässt befürchten, dass auch beim Reform des StAG kaum eine Kehrtwende zu erwarten ist.

    Ziemlich enttäuschend und ganz auf Linie der Wirtschaft und nicht Humanität. Der Berg kreißte und gebar eine Maus