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Geflüchtete außen vor

Erleichterungen beim Familiennachzug nur für Fachkräfte

Bundesinnenministerin Faeser will beim Familiennachzug zu Fachkräften künftig auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichten. Anerkannte Schutzberechtigte bleiben außen vor. Es gibt Kritik.

Dienstag, 21.06.2022, 20:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.06.2022, 14:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will den Familiennachzug zu Fachkräften nach Deutschland erleichtern. Nach ihren Plänen soll bei ihnen künftig bei der Erteilung eines Visums auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf für das geplante Chancen-Bleiberecht hervor, der dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Dadurch werde die Fachkräfteeinwanderung „insgesamt attraktiver ausgestaltet“, heißt es darin zur Begründung. Die Erleichterungen beim Familiennachzug würden Ehepartner sowie bis zu 16-jährige, ledige Kinder einer Fachkraft betreffen.

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Die Veränderungen beschränken sich aber auf den Bereich ausländischer Fachkräfte. Das Versprechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP, auch für sogenannte subsidiär Geschützte wieder ein Recht auf das Nachholen der Familie einzuführen, wird im aktuellen Entwurf noch nicht umgesetzt.

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Keine Familienzusammenführung für Geflüchtete

Anders als anerkannte Schutzberechtigte etwa nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben sie keinen Anspruch auf eine Zusammenführung mit der Kernfamilie, also Eltern und minderjährige Kinder, in Deutschland. Betroffen sind davon insbesondere syrische Kriegsflüchtlinge, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind.

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Der Referentenentwurf sieht zentral die Umsetzung des im Koalitionsvertrag versprochenen Chancen-Bleiberechts vor. Ausländer, die am 1. Januar 2022 bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebten und nur geduldet sind, sollen für ein Jahr einen Aufenthaltsstatus erhalten, um in der Zeit möglichst die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Zudem plant die Koalition, die Hürden für das dauerhafte Bleiberecht abzusenken.

Chancen-Bleiberecht mit Sippenhaft

Vom Chancen-Bleiberecht profitieren sollen dem Entwurf zufolge auch Familienmitglieder eines Berechtigten, selbst wenn sie selbst noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland sind. Dies soll ein Auseinanderreißen der Familien verhindern, heißt es zur Begründung. Ausgeschlossen vom Chancen-Bleiberecht sollen laut Entwurf Menschen sein, die in Deutschland straffällig geworden sind. Auch deren Familien sollen nach Faesers Plänen dann keinen Anspruch auf die neue Regelung haben.

Menschenrechtler sprechen von „Sippenhaft“. Auch Migrationsforscher Marcus Engler sieht in Faesers Plan keinen „großen Wurf“, allerdings stimme die Richtung. Die Migrationspolitik der neuen Regierung atme einen „anderen Geist“. Unter Seehofer sei Migration noch überwiegend als Risiko oder Bedrohung dargestellt worden.

Kreis der Begünstigten nicht hoch

Profitieren könnten vom Chancen-Bleiberecht laut Entwurf rund 104.000 der etwa 242.000 Geduldeten in Deutschland. Sie haben grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis, können aus verschiedenen Gründen aber auch nicht ins Herkunftsland abgeschoben werden. Mit dem Chancen-Bleiberecht soll ein Teil von ihnen durch die Stichtagsregelung die Chance für einen legalen Aufenthalt in Deutschland bekommen.

Laut Engler ist die Zahl der Begünstigten nicht sehr hoch. „Nur ein Teil dieser 105.0000 Menschen wird vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. Denn auch hier gibt es noch Hürden, die genommen werden müssen“, so der Forscher. (epd/mig) Aktuell Politik

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