„Ansehensschädigung“
Bundespolizei hindert dutzende Rechtsextremisten an der Ausreise
Deutschland hat seit 2019 dutzende Ausreiseuntersagungen gegen Rechtsextremisten ausgesprochen. So wurden Teilnahmen an rechtsextremen Veranstaltungen, aber auch „Ansehensschädigung“ Deutschlands verhindert.
Donnerstag, 28.07.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.07.2022, 14:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Bundespolizei hat 49 Rechtsextremisten seit November 2019 die Ausreise aus Deutschland untersagt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor, die dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ vorliegt. Insgesamt hat die Bundespolizei demnach in diesem Zeitraum 55 Ausreiseuntersagungen angeordnet – einzelnen Neonazis wurde die Ausreise aus der Bundesrepublik mehr als einmal verboten.
Als häufigste Begründung für die Untersagung der Ausreise nennt das Ministerium „die avisierte Teilnahme an rechtsextremistischen Gedenk-, Musik- oder Kampfsportveranstaltungen im Ausland“ und die dadurch begründete „Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“. Wie viele Ausreiseuntersagungen es bis Oktober 2019 gab, konnte das Bundesinnenministerium aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen nicht mehr mitteilen.
Etwa die Hälfte der Ausreiseuntersagungen stand in Verbindung mit der geplanten Teilnahme deutscher Neonazis an rechtsextremen Gedenkdemonstrationen in Ungarn und Bulgarien in den Jahren 2020 und 2022. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine weitere parlamentarische Anfrage der Linken hervor. Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in diesem Februar wurden außerdem vereinzelt deutsche Rechtsextremisten von der Bundespolizei an der Ausreise in die Ukraine gehindert. (epd/mig) Aktuell Panorama
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