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Schwur vor Gericht auf die Bibel © 123rf.com

In den Tod getrieben

Menschenrechtler verurteilen Deutschlands Umgang mit Konvertiten

Dass zum Christentum konvertierte Menschen im Iran brutal verfolgt werden, stößt hierzulande auf scharfe Kritik. Gleichzeitig scheitern Betroffene in Deutschland immer häufiger mit ihren Asylanträgen, kritisieren Menschenrechtler.

Donnerstag, 28.07.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.07.2022, 14:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Christliche Konvertiten aus dem Iran scheitern laut Menschenrechtlern in Deutschland immer häufiger mit ihren Asylanträgen. Iranische Christen hätten in Deutschland offenbar keine Lobby, sagte der Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Martin Lessenthin, am Donnerstag in Frankfurt am Main. Gerade die beiden großen Kirchen müssten sich deutlicher dazu positionieren, dass auch Verwaltungsgerichte immer häufiger den Glaubenswechsel von Flüchtlingen anzweifelten: „Solche Urteile verdienen aktiven Widerspruch – auch von Leitungspersonen.“

Beim Umgang mit konvertierten Iranern handele es sich um ein „gravierendes Menschenrechtsproblem“, sagte Lessenthin. Das iranische Regime nehme ebenfalls wahr, dass die Menschen in Deutschland keine Unterstützung erhielten. Im Iran sei die Verfolgung von Menschen, die sich vom Islam lossagen, nach wie vor an der Tagesordnung. Ehemalige Muslime, die sich taufen ließen oder auch nur an christlichen Hausversammlungen teilnehmen, müssten jederzeit damit rechnen, verraten zu werden und vor einem Revolutionsgericht zu landen.

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Der Berliner Pastor Gottfried Martens, dessen Gemeinde viele iranische Christen angehören, warf dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor, bei Asylanträgen immer restriktiver vorzugehen. Manche Entscheider machten sich über einen Glaubenswechsel sogar lustig. Martens schilderte einen aktuellen Fall, in dem ein Antrag mit der Begründung abgewiesen worden sei, Christen würden schließlich an das Ewige Leben glauben. Daher sollte auch eine zwangsweise Rückkehr in den Iran kein Problem darstellen.

Verfahren vor Verwaltungsgerichten wie Glücksspiel

Die Chance, vor Verwaltungsgerichten gegen derartige Entscheidungen vorzugehen, gleiche mittlerweile einem Glücksspiel. „Was wir dort erleben, macht mich immer wieder nur fassungslos“, sagte der Pastor. Oft komme es zu völlig willkürlichen Befragungen der Asylsuchenden. Entscheidend für den Erfolg vor Gericht sei zu einem der Wohnort und damit, welches Gericht zuständig sei. Andererseits komme es darauf an, eloquent aufzutreten und „eine gute Show abzuziehen“. Zurückhaltenden Klägern werde ein Glaubenswechsel selten geglaubt, zu emotionalen aber auch nicht.

Martens kritisierte, dass in der Praxis der Staat entscheide, was für den Glauben eines Christen wichtig sei. In seiner Gemeinde habe er viel mit Suizidversuchen zu tun. Von Abschiebung bedrohte iranische Gemeindemitglieder würden in manchen Fällen keinen anderen Ausweg für sich sehen: „Der deutsche Staat treibt immer wieder Menschen in den Tod.“ (epd/mig) Leitartikel Panorama

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