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Nach 30 Jahren

Anklage wegen Brandanschlags auf Flüchtlinge in Saarlouis erhoben

1991 wurde auf ein Flüchtlingsheim in Saarlouis ein Brandanschlag verübt. Dabei wurde ein Ghanaer getötet. Jetzt, nach 30 Jahren, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Landespolizeipräsident entschuldigte sich für Defizite bei den Ermittlungen.

Mittwoch, 03.08.2022, 19:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.08.2022, 8:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Rund 30 Jahren nach dem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis mit einem Toten hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Ihm werden Mord, versuchter Mord sowie Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Peter S. war am 4. April festgenommen worden.

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Peter S. habe am 18. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis besucht und sich dort mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen getroffen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Dabei hätten sie unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda gesprochen und verdeutlicht, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.

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Der mutmaßliche Täter sei dann in den Morgenstunden des 19. September zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße gegangen. Aus „seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus“ habe er im Treppenhaus des Erdgeschosses Benzin vergossen und dieses angezündet.

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27-jährigen Ghanaer ermordet

Bei dem Anschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern kam der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben. Zwei weitere Menschen retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.

Die bei der Justiz im Saarland geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, nachdem ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Vor rund zwei Jahren hatte die Bundesanwaltschaft wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen.

Defizite bei der Polizeiarbeit

Nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters hatte sich der saarländische Landespolizeipräsident Norbert Rupp im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür entschuldigt, „dass offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben“.

Im August 2020 hatte er eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung der damaligen Sachbearbeitung eingerichtet. Nach ersten Erkenntnissen wurden Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen festgestellt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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