Nach 30 Jahren
Prozess wegen Brandanschlag auf Flüchtlinge in Saarlouis ab November
30 Jahre nach dem Brandanschlag eines Rechtsextremisten auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis beginnt im November der Prozess gegen den heute 51-jährigen Tatverdächtigen. Bei den polizeilichen Ermittlungen vor 30 Jahren wurden Fehler gemacht.
Sonntag, 18.09.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.09.2022, 13:30 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Am 16. November soll vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess wegen des mehr als 30 Jahre zurückliegenden Brandanschlags eines Rechtsextremisten auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis beginnen. Dem heute 51-jährigen Peter S. werden Mord, versuchter Mord in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Angeklagte war am 4. April festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er bestreitet laut Gericht die Vorwürfe.
Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich in der Tatnacht vom 18. auf den 19. September 1991 mit einem Kanister Benzin ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis aufgesucht zu haben, um dann aus rassistischer Gesinnung einen Brand zu legen. Im Treppenhaus des Wohnheims habe der Angeklagte das Benzin im Erdgeschoss auf die unteren Treppenstufen gegossen und es entzündet.
Bei dem Anschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern kam der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben. Zwei weitere Menschen retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.
Entschuldigung für Defizite in der Polizeiarbeit
Die bei der Justiz im Saarland geführten Ermittlungen waren damals eingestellt worden, nachdem ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Vor rund zwei Jahren hatte die Bundesanwaltschaft wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen.
Nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters hatte sich der saarländische Landespolizeipräsident Norbert Rupp im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür entschuldigt, „dass offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben“. Im August 2020 hatte er eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung der damaligen Sachbearbeitung eingerichtet. Nach ersten Erkenntnissen wurden Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen festgestellt. Zuletzt hatten die außerparlamentarischen Grünen einen Untersuchungsausschuss im Landtag gefordert. (epd/mig) Aktuell Panorama
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