Oberverwaltungsgericht
Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers rechtens
Einem eingebürgerten IS-Unterstützer kann der deutsche Pass zurückgenommen werden, wenn er bereits bei seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Sonntag, 18.09.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.09.2022, 13:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Kreis Euskirchen darf nach einem Gerichtsbeschluss die Einbürgerung eines verurteilten Unterstützers der Terrorgruppe „IS“ zurücknehmen. Bei dem 1991 in Bad Münstereifel geborenen Mann bestehen Anhaltspunkte, dass er bereits zum Zeitpunkt seiner Einbürgerung Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützte, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Münster mitteilte. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Der Beschluss ist unanfechtbar. (AZ.: 19 A 1381/22)
Der Kreis Euskirchen hatte die im Mai 2012 vollzogene Einbürgerung zurückgenommen, weil der Sohn marokkanischer Eltern im Februar 2013 nach Syrien ausgereist war und sich dort an verschiedenen terroristischen Vereinigungen beteiligt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2019 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Verwaltungsgericht Aachen hatte in erster Instanz die Rücknahme bestätigt, weil er bereits vor der Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe. So habe er etwa der salafistischen Gruppierung „DAWA EU“ angehört, deren Internetseite mit Verlinkungen auf verfassungswidrige Vereinigungen betrieben und an Koranverteilungen teilgenommen.
Ausreichende Anhaltspunkte in der Gesamtbetrachtung
Der Mann hatte Berufung eingelegt mit der Begründung, ihm sei nicht nachzuweisen, bereits zum Zeitpunkt seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt zu haben. Bei einem Hauptzeugen bestünden zudem Zweifel an der Glaubwürdigkeit.
Das Oberverwaltungsgericht verneinte dies und bezeichnete die Kritik des Klägers an der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts als unbegründet. „Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage der Glaubwürdigkeit des maßgeblichen Zeugen ausdrücklich auseinandergesetzt und überzeugend begründet, warum es dessen Berichte und Aussagen zur Tätigkeit des Klägers und der ‚DAWA EU‘ als glaubhaft ansieht“, erklärte das OVG. Es habe in der Gesamtbetrachtung mit den übrigen Handlungen des Klägers ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme gesammelt, dass er bereits vorher verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe. (epd/mig) Aktuell Recht
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