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Fachkräftemangel

Heil: Eckpunkte für Reform des Einwanderungsrechts kommen im Herbst

Bundesarbeitsminister Heil hat für den Herbst Eckpunkte für ein neues Einwanderungsrecht angekündigt. Der Fachkräftemangel dürfe nicht zur Wachstumsbremse werden. Dem Sachverständigenrat gehen die Pläne der Regierung nicht weit genug.

Mittwoch, 05.10.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.10.2022, 17:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine baldige Reform des Einwanderungsrechts angekündigt. Deutschland werde alle Register für die Fachkräftesicherung ziehen müssen – „das betrifft die Ausbildung, die Weiterbildung, die Frauenerwerbsbeteiligung und auch die notwendige qualifizierte Zuwanderung“, sagte Heil den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Deshalb werde es neben der Fachkräftestrategie, der Weiterbildungsstrategie und dem Bürgergeld „in diesem Herbst Eckpunkte für ein modernes Einwanderungsrecht geben“.

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Qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland sei notwendig, „um den Fachkräftemangel nicht zur dauerhaften Wachstumsbremse werden zu lassen“, sagte Heil. Dabei helfen soll die geplante Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems. Danach sollen Personen mit einem von Deutschland anerkannten Abschluss sofort die Bedingung für die „Chancenkarte“ erfüllen. Weitere Kriterien sind: ausländischer Abschluss, drei Jahre Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder ein Voraufenthalt in Deutschland sowie Alter unter 35 Jahren. Wer drei Kriterien erfüllt, soll in Deutschland arbeiten dürfen.

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Grundsätzlich werden die Pläne der Bundesregierung vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßt. Mit der Chancenkarte könnte das „Erwerbsmigrationsrecht vor einem Systemwechsel“ stehen, heißt es. Die Pläne griffen jedoch zu kurz. „Einzig und allein für den Bereich der Arbeitsplatzsuche lohnt ein Punktesystem nicht. Ein solches System sollte die schon bestehenden Zugangsmöglichkeiten nicht verkomplizieren, sondern sinnvoll erweitern. Es müssen also mehr Menschen davon profitieren können, als dies derzeit der Fall ist“, sagt SVR-Vorsitzende Petra Bendel.

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Experten fordern Ausweitung des Punktesystems

Der Sachverständigenrat plädiert dafür, den Anwendungsbereich eines Punktesystems weiter zu fassen. „Damit ein Punktesystem einen Mehrwert darstellt, sollten auch solche Ausländerinnen und Ausländer in den Blick genommen werden, die im deutschen Erwerbsmigrationsrecht bislang nicht systematisch erfasst sind: Arbeitskräfte ohne Formalqualifikation. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, anhand weiterer Kriterien bewertet zu werden. Vor allem praktische Erfahrungen sollen hier zum Tragen kommen“, erläutert die SVR-Vorsitzende.

Deutschland gehöre zwar für Menschen mit als gleichwertig anerkannten Qualifikationen bereits zu den liberalsten Ländern weltweit. In der Praxis habe sich der Gleichwertigkeitsnachweis jedoch als zentrale Zuzugshürde erwiesen. „Nicht alle können eine Ausbildung nach deutschen Standards nachweisen. Auch dauern die Verfahren oft zu lange oder sie sind zu komplex. Um im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte bestehen zu können, müssen wir hier deshalb nachsteuern“, ergänzt Bendel. (epd/mig) Aktuell Politik

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