Nach EuGH-Entscheidung
Regierung ändert Verwaltungspraxis zum Familiennachzug zu Geflüchteten
Nach dem EuGH-Urteil hat die Bundesregierung die Verwaltungspraxis zugunsten von Geflüchteten geändert. Eltern sollen zu jungen Erwachsenen auch dann nachziehen können, wenn sie nach Antragstellung volljährig geworden sind. Die Linke begrüßt den Schritt.
Mittwoch, 26.10.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.10.2022, 16:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Elternnachzug zu Geflüchteten hat das Auswärtige die Auslandsvertretungen angewiesen, bisher ruhend gestellte Anträge „prioritär“ abzuarbeiten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zuerst berichteten.
Luxemburger Richter hatten Anfang August einem Geflüchteten Recht zugesprochen, dem der Nachzug von Angehörigen durch deutsche Behörden verwehrt worden war. Begründung: Er sei bei der Antragsstellung zwar minderjährig gewesen, sei im Laufe des Verfahrens jedoch 18 Jahre alt geworden. Als Volljähriger stehe ihm das Recht den Nachzug seiner Familie nicht zu.
Wie die Regierung jetzt mitteilt, sollen Auslandsvertretungen Kinder künftig als minderjährig ansehen, „wenn es nach Stellung des Asylantrages, aber vor Stellung des Visumantrags volljährig geworden“ und „der Visumantrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt worden ist“. Wie aus der Antwort außerdem hervorgeht, sollen Visumanträge von Minderjährigen, bei denen das Kind zum Entscheidungszeitpunkt noch minderjährig ist, aber bald volljährig sein wird, „prioritär behandelt werden“.
Rund 600 Verfahren anhängig
Wie die Regierung weiter mitteilt, sind rund 330 Verwaltungsverfahren anhängig, die in den Anwendungsbereich der neuen Verwaltungspraxis fallen. Überdies seien rund 250 Verfahren bei der Justiz anhängig. Um die Bearbeitung des Familiennachzugs auszuweiten, werde derzeit im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ein eigenes Referat eingerichtet.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linken, begrüßt die Schritte der Regierung in den Funke-Zeitungen. Sie kritisiert allerdings auch den bereits angerichteten Schaden durch „die jahrelange Verweigerungshaltung der Bundesregierung“. „Schutzbedürftige unbegleitete Flüchtlingskinder wurden von ihren Eltern rechtswidrig über Jahre hinweg getrennt, Eltern wurde der Nachzug ihrer Kinder verwehrt“, so die Linkspolitikerin. (mig) Aktuell Politik
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