Geisel genommen
Halle-Attentäter wollte mit selbstgebauter Waffe ausbrechen
Der verurteilte Halle-Attentäter, Stephan B., hat am Montagabend versucht, aus der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt auszubrechen. B. war offenbar bewaffnet und nahm zwei JVA-Bedienstete als Geiseln.
Dienstag, 13.12.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.12.2022, 9:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der verurteilte Halle-Attentäter, Stephan B., hat am Montagabend versucht, aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg bei Magdeburg auszubrechen. Dabei brachte er nach Angaben des Justizministeriums in Sachsen-Anhalt vom Dienstag zeitweilig zwei JVA-Bedienstete in seine Gewalt. Zudem war er bewaffnet.
Der Geiselnehmer wurde demnach nach weniger als einer Stunde durch weitere Justizvollzugsbedienstete überwältigt. B. sei dabei verletzt worden. Die Geiselnahme habe für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Attentäter auf eine Synagoge und einen Döner-Imbiss habe bei seinem Ausbruchsversuch am Montagabend einen Gegenstand mitgeführt, von dem noch nicht gesagt werden könne, ob es sich um eine Waffe gehandelt habe, hieß es. Details zu den verwendeten Komponenten und der Funktionsfähigkeit würden derzeit durch das Landeskriminalamt untersucht, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) auf einer Pressekonferenz in Magdeburg.
JVA-Bediensteten als Geisel genommen
Den Angaben zufolge hat der Gefangene beim Einschluss einen JVA-Bediensteten in seine Gewalt gebracht und einen zweiten Bediensteten dadurch gezwungen, ihm Türen in der Anstalt zu öffnen. Sein Motiv sei gewesen, die Justizvollzugsanstalt zu verlassen, sagte die Justizministerin. Der Geiselnehmer sei nach weniger als einer Stunde durch weitere Justizvollzugsbedienstete überwältigt worden. Dabei sei er leicht verletzt worden. Derzeit sitze er in einer speziell gesicherten Einzelzelle.
Gegenwärtig werde geprüft, ob in der JVA Sicherheitsbestimmungen im Vorfeld der Tat missachtet worden seien, sagte die Justizministerin. Stephan B. hatte bereits zwei Jahre zuvor einen Ausbruchsversuch unternommen, der vereitelt wurde.
Waffenartiger Gegenstand
B. gilt laut Weidinger als schwieriger Gefangener, der im Haftverlauf ein „ambivalentes Verhalten“ an den Tag gelegt habe. Mal kommuniziere er mit dem Anstaltspersonal, dann wieder lehne er sich auf. So habe er etwa wenige Monate zuvor seine Zellentür von innen mit Papier verriegelt und sei damals bereits für einen Tag in einer Ausweichzelle verlegt worden.
Die Zelle des Gefangenen werde regelmäßig durchsucht. Woher er die Komponenten für den möglicherweise waffenartigen Gegenstand bezogen habe, werde derzeit geprüft. Üblicherweise bewege er sich in einer Kleinhäftlingsgruppe und habe Zugang zu Gegenständen des täglichen Bedarfs.
Lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung
Stephan B. war im Dezember 2020 vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchtem Mord in mehr als 55 Fällen schuldig.
Am 9. Oktober 2019 hatte B. versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort über 50 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Gelände. Anschließend suchte er gezielt einen Döner-Imbiss auf. Er erschoss insgesamt zwei Menschen und verletzte auf seiner Flucht weitere schwer. (epd/mig) Leitartikel Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD beschließt „Remigration“ Abschiebung von „Personengruppen mit schwach…
- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Spurwechsel ermöglichen Migrationsexperte fordert Bleiberecht für arbeitende…
- Bundesverwaltungsgericht Geflüchtete dürfen nach Italien abgeschoben werden
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln