Anzeige

Gericht

Großbritannien-Ruanda-Deal für Abschiebungen legal

Großbritannien will Asylsuchende nach Ruanda abschieben. Dagegen gibt es seit Monaten Proteste und Verfahren. Ein Gericht entschied nun, das Vorgehen wäre legal. Doch die Kritiker kündigen Widerstand an.

Montag, 19.12.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 19.12.2022, 14:48 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das umstrittene Flüchtlings-Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda ist legal. Dies entschied der High Court in London am Montag. Die Regierung habe bewiesen, dass für die Asylsuchenden ein angemessenes Verfahren in Ruanda vorgesehen sei, hieß es zur Begründung. Die Vereinbarung verletze nicht die Genfer Flüchtlingskonvention. Ob eine Revision des Urteils zugelassen wird, will das Gericht im Januar entscheiden. Menschenrechtsorganisationen reagierten enttäuscht und entsetzt.

Anzeige

Das Abkommen sieht vor, dass Großbritannien Asylsuchende ungeachtet ihres Status nach Ruanda abschieben kann, damit sie dort den Asylantrag stellen. Die Menschen werden zur Ausreise gezwungen und haben keine Chance auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Entweder sie erhalten Asyl in Ruanda, oder sie müssen versuchen, mit einem anderen Status in Ruanda zu bleiben oder einen Antrag in einem weiteren Land zu stellen.

___STEADY_PAYWALL___

Die britische Innenministerin Suella Braverman erklärte, sie werde so bald wie möglich mit der Umsetzung des Abkommens beginnen und sei bereit für weitere gerichtliche Anfechtungen. „Wir haben immer gesagt, dass diese Vorgehensweise rechtmäßig ist, und heute hat der High Court das bestätigt.“

Anzeige

Britischer Flüchtlingsrat kritisiert Entscheidung scharf

Der britische Flüchtlingsrat kritisierte die Entscheidung scharf: „Die Strategie, schutzsuchende Menschen wie menschliche Fracht zu behandeln und sie in ein anderes Land zu verladen, ist grausam und wird großes Leid verursachen“, erklärte der Leiter der Organisation, Enver Solomon. Die Menschenrechtsorganisation JCWI sprach von einem enttäuschenden Urteil. „Aber unser Widerstand endet nicht hier“.

Nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen und der Vereinten Nationen verletzt das Abkommen die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie befürchten zudem, dass sich weitere Länder ihrer Verantwortung gegenüber Asylsuchenden auf diese Weise entziehen könnten. Gegen das Abkommen hatten acht Asylsuchende geklagt, die bereits im Juni abgeschoben werden sollten, ebenso wie Hilfsorganisationen und die Gewerkschaft für staatliche Angestellte, die 80 Prozent der Grenzschützerinnen und Grenzschützer vertritt.

Ruanda begrüßt Entscheidung – und 120 Millionen Pfund

Ruanda begrüßte die Entscheidung als einen positiven Schritt, wie der Sender BBC berichtete. Eine Sprecherin sagte demnach, Ruanda sei bereit, Asylsuchenden und Migranten Sicherheit und eine Chance anzubieten, um sich ein neues Leben in Ruanda aufzubauen. Ruanda erhält laut der Ankündigung des Abkommens von April zunächst 120 Millionen Pfund (rund 140 Millionen Euro), weitere Mittel könnten folgen.

Das Gericht urteilte am Montag auch, dass die Fälle der acht als erstes von der Abschiebung betroffenen Asylsuchenden nochmal überprüft werden müssen. Sie seien nicht angemessen geprüft worden, bevor sie für den Abschiebeflug nach Ruanda ausgewählt wurden. Erste Abschiebungsversuche wurden von Gerichten gestoppt, Hilfsorganisationen sprachen von Hungerstreiks und Selbstmordversuchen von Betroffenen.

Forschungsgruppe: Argumente des Gericht hinken

Laut der Forschungsgruppe an der Oxford-Universität, Migration Observatory, hinkt die Argumentation des Gerichts. Es gebe einen wichtigen Unterschied zwischen einer als legal eingestuften Maßnahme und ihrer als Ziel formulierten Wirksamkeit, die nicht bewiesen sei.

Die Regelung soll laut britischer Regierung vor einer Einreise in das Vereinigte Königreich ohne Erlaubnis abschrecken. Laut BBC sind die Zahlen illegal Einreisender seit Unterzeichnung des Abkommens im April aber nicht zurückgegangen. (epd/mig) Ausland Leitartikel

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. keisner sagt:

    Das Urteil und die Abschiebepraxis in GB reihen sich ein in die Vorverlagerung der „Grenzsicherung“ in die Mitte von Afrika , durchgesetzt durch u.a.Frontex, mit allen, auch gewaltsamen Mitteln. Der Schein der Wahrung der menschlichen Würde und der garantierten Menschenrechte wird wissentlich ignoriert. Hauptsache, sie bleiben fern. Und Uganda läßt sich bestechen mit Millionen. Das ist ein würdeloser Umgang mit menschlichem Frachtgut, wie in der Kritik angemessen vermerkt ist. Und die Bundesregierung schweigt dazu, wo ihr doch sonst die Menschenrechte über allem stehen.