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Europäischer Gerichtshof

Sprachtests für Ehegatten türkischer Arbeitnehmer rechtswidrig

Wie Deutschland verlangt auch Dänemark eine Sprachprüfung bei Familienzusammenführungen. Damit ist jetzt Schluss, entschied der Europäische Gerichtshof im Falle eines türkischen Staatsbürgers, der seit 1979 in Dänemark lebt. Ob Deutschland seine Rechtspraxis anpasst, darf aber bezweifelt werden.

Donnerstag, 22.12.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.12.2022, 13:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Dänemark darf von türkischen Arbeitnehmern keine Sprachprüfung als Bedingung für eine Familienzusammenführung verlangen. Die Prüfung stelle eine rechtswidrige Beschränkung dar und erschwere die Bedingungen für Personen, die mit türkischen Arbeitnehmern verheiratet seien, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-279/21).

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Die Klägerin war 2015 nach Dänemark gekommen und hatte eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung mit ihrem Ehemann beantragt. Ihr Mann, ein türkischer Staatsangehöriger, lebt seit 1979 in Dänemark, arbeitet seit über 36 Jahren dort und verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

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EuGH: EU-Recht verbietet nachteilige Veränderungen

2016 lehnte die Ausländerbehörde den Antrag der Frau mit der Begründung ab, ihr Mann habe nicht nachgewiesen, dass er die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung erfülle. Dazu gehöre die Sprachprüfung.

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Zur Annäherung an die Türkei verbietet das EU-Recht den Mitgliedstaaten seit 1980 neue Beschränkungen für türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen einzuführen, die sogenannte Stillstandklausel. In diesem Sinne stellten die EuGH-Richter fest, dass es sich bei dem Sprachtest um eine „neue Beschränkung“ handele, die nicht dem Ziel diene, die Integration von Familienangehörigen zu befördern.

Auch Deutschland verlangt Sprachnachweis

Diese Entscheidung setzt die bisherige Rechtsprechung der EU-Richter fort. Bisher sind bereits mehrere gleichlautende Entscheidungen ergangen zu Fällen aus anderen europäischen Staaten. Daraufhin wurde die Rechtslage in den jeweiligen Ländern angepasst.

Auch Deutschland verlangt von türkischen Staatsbürgern die erfolgreiche Ablegung einer Sprachprüfung im Ausland, ehe sie ein Visum für die Familienzusammenführung erteilt. Die Regelung, die als Integrationsmaßnahme seit dem Jahr 2007 gilt, ist umstritten. Kritiker machen geltend, dass die Sprache in Deutschland am besten gelernt werden kann. In der Kritik steht zudem, dass Deutschland auch von ausländischen Ehegatten deutscher Staatsbürger einen Sprachnachweis verlangt, ausländische Ehegatten von in Deutschland lebenden EU-Bürgern aber aufgrund von EU-Vorgaben ohne Sprachtest einreisen lässt.

Deutschland lehnt Anpassung an EU-Recht ab

Eine Anpassung der deutschen Regelungen an die Rechtsprechung des EuGH lehnt Deutschland bisher mit der Begründung ab, die Entscheidungen beträfen die Rechtslage in anderen Ländern. In der Kritik steht Deutschland auch, weil sie eine höchstrichterliche Entscheidung verhindert: Betroffenen, die gegen die deutsche Rechtspraxis klagen, erhalten, sofern sie in Berufung oder Revision gehen, unverhofft ein Visum.

Die deutsche Regelung stand auch zuletzt in der Kritik. Bei ihren jüngsten Gesetzesänderungen strich die Ampel-Koalition den Sprachnachweis für Ehegatten von Fachkräften und blieb damit hinter ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück, die Regelung komplett zu kippen. So gibt es bei der Familienzusammenführung mitunter die merkwürdige Situation, dass Deutschland seine eigenen Staatsbürger auch im Vergleich zu ausländischen Fachkräften schlechter behandelt. (epd/mig) Leitartikel Recht

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