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Clemens Becker © privat, Zeichnung: MiGAZIN

Ja, nein, jein

Plädoyer für die Enthaltung zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist seit Jahresbeginn da. Zum Glück, teilweise. Unbeherzigt blieben mahnende Worte der Linken. Ein Muster, das sich wiederholt.

Von Dienstag, 17.01.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.01.2023, 16:30 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Es ist der 18. Mai 2022. Im Bundestag geht es um einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, darunter das Chancen-Aufenthaltsrecht. Gemeint ist die einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe für lediglich geduldete Geflüchtete, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten und nicht straffällig geworden sind. Allen voran geht es um die Abschaffung der Kettenduldung, wie die konstante Lufthängepartie der Ungewissheit bezeichnet wird, bei der sich Asylsuchende von einer Duldung zur nächsten hangeln. Weitere Regelungen sind laut Entwurf möglich, doch die Dringlichkeit geböte eine schnelle Handlung, denn „ein weiteres Abwarten ist den von Abschiebung bedrohten Menschen nicht zuzumuten“. Mittlerweile gibt es das Chancen-Aufenthaltsrecht. Dem besagten Entwurf wurde also stattgegeben? Mitnichten! Entgegen den warnenden Worten wurde weiter abgewartet, und es gab einen neuen Gesetzesentwurf, der anschließend beschlossen wurde. Warum nur?

„Ein üblicher parlamentarischer Vorgang. Denn eine Regierungsfraktion würde niemals parlamentarischen Initiativen der Opposition zustimmen.“

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Um das zu darzustellen, muss man Folgendes wissen. Der Entwurf von Mai 2022 stammte nicht von der Ampelregierung, sondern von der Linksfraktion. Dieser wurde nach der Logik der Fraktionsdisziplin abgelehnt – ein üblicher parlamentarischer Vorgang. Denn eine Regierungsfraktion würde niemals parlamentarischen Initiativen der Opposition zustimmen. Mit einem ersten eigenen Entwurf stießen die Regierungsparteien vor der Sommerpause vor, der allerdings erst sieben Monate später in ein Gesetz mündete. Es ist nicht der Gleiche, nur ein ähnlicher und daher nur teilweise geglückt. Er wurde FDP-konform angepasst, denn die FDP pochte wohl auf Anpassungen.

Die Möglichkeit der eidesstaatlichen Versicherung als Identitätsnachweis wird es nicht geben. Zugegeben: Diese Möglichkeit war auch im Linken-Entwurf nicht enthalten, doch, wie erwähnt, „weitere Regelungen sind laut Entwurf möglich“. Somit haben Geduldete, die keinen Pass vorlegen können und stattdessen ihre Identität schriftlich versichern würden, keine Chance auf ein Bleiberecht. Insgesamt bleibt etwa 206.000 von 240.000 Betroffenen das Recht verwehrt. Zudem wurde bei der Bleiberechtsregelung nach § 25a Aufenthaltsgesetz für „gut integrierte Jugendliche“ die Hürde namens Vorduldungszeit eingebaut. Demzufolge müssen Betroffene seit zwölf Monaten im Besitz einer Duldung, um von der Regelung Gebrauch zu machen. Die Organisation Pro Asyl mahnt an, dass Ausländerbehörden die Möglichkeit hätten, diese gut integrierten jungen Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben.

„Dabei haben sich gerade die Grünen auf Bundesebene in puncto Integration und Unterstützung von Geflüchteten oft positiv hervorgetan. Doch das war zu Oppositionszeiten. Nun, als Regierungspartei, erweisen sie sich als nicht so handlungsfähig…“

Aus Grünen-Perspektive sind die Ablehnung des Antrags von Mai und die nun abgeschwächte Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts gleich zwei wunderliche Anomalien. Die linke Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik Clara Bünger sagte dazu in ihrer Rede, mit uns, also den Linken, hätte es das, also die hier genannten Kritikpunkte, nicht gegeben. Dabei haben sich gerade die Grünen auf Bundesebene in puncto Integration und Unterstützung von Geflüchteten oft positiv hervorgetan. Doch das war zu Oppositionszeiten. Nun, als Regierungspartei, erweisen sie sich als nicht so handlungsfähig, wie sie, wohl auch nach eigenem Anspruch, sein sollten. Sie scheinen nach dem Durchwinken von Ceta, dem Wegbaggern von Lützerath – erneut zeigen sich FDPsche Züge – und vielem mehr erneut wenig durchsetzungsfähig.

„Aus moralischer Sicht sind diese Abschiebungen nicht nur kontraproduktiv, sondern auch verwerflich.“

In der Zwischenzeit von Mai bis Dezember waren weiterhin Abschiebungen von Menschen, die einen Anspruch auf das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gehabt hätten, möglich und wurden auch durchgeführt. Die schnelle, da dringende Umsetzung war also bereits im Mai bitter notwendig gewesen. Selbst mit dem kühlen, ichbezogenen Auge jener, die Geflüchtete zunächst offenbar als Mittel zum Zweck des Fachkräftenachschubs betrachten, ist die siebenmonatige Verzögerung ein Scheitern. Aus moralischer Sicht sind diese Abschiebungen nicht nur kontraproduktiv, sondern auch verwerflich.

Zum erneuten Vorstoß für das Chancen-Aufenthaltsrecht, dieses Mal von der Ampel-Regierung, enthielt sich die Linksfraktion im Dezember 2022. Doch als die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat im MiGAZIN beredsam erwähnte, dass sich die linke Fraktion zum Antrag der Bundesregierung enthalten hatte, mutete es subtil so an, als wäre diese linke Enthaltung in Wahrheit eine Ablehnung gewesen. In eingefleischten Linken wie mir (aufmerksam zwischen den Zeilen Lesende werden es womöglich schon bemerkt haben) weckte das Erinnerungen. Denn es war keine Ablehnung, sondern ein klares So-nicht. Das geht aus der Bundestagsrede von Bünger eindeutig hervor, benennt sie doch die gleiche Kritik wie Pro Asyl.

„Die Folge dessen ist, dass einige Ortskräfte bis heute nicht evakuiert sind, es gibt inzwischen Tote.“

Und dabei gab es die Verwechslung von Enthaltung und Ablehnung schon einmal vor der Bundestagswahl, im Juni 2021. Damals stießen die Grünen mit ihrem Antrag auf Evakuierung der Ortskräfte in Afghanistan auf taube Ohren der damaligen Bundesregierung, trotz linker Zustimmung. Einige Monate später brachte diese Bundesregierung einen Antrag zum gleichen Sachverhalt ein, der nun den Linken allerdings nicht weit genug ging. Die Parteivorsitzende Janine Wissler ließ dazu verlauten, dass wirklich alle Ortskräfte gerettet werden müssten, und zwar mit ihren Familien. Die Folge dessen ist, dass einige Ortskräfte bis heute nicht evakuiert sind, es gibt inzwischen Tote. Und so enthielt sich die Fraktion mit Verweis auf den vorherigen Antrag der Grünen und die unzureichenden Rettungsmaßnahmen. Daraufhin wurde ihnen die Verweigerung der Rettung von Menschenleben aufgrund der Enthaltung vorgeworfen, und zwar von jenen, die konstant Menschenrechte in aller Welt missachten, hier der CDU.

Es scheint: So wie die Große Koalition im Juni 2021 dem Antrag der Grünen hätte zustimmen müssen, hätte Rot-Grün nun gegen Gelb eine Unterstützung von links gut zu Gesicht gestanden, aller so traditionellen parlamentarischen Disziplin zum Trotz. Somit hätte es weder 2021 die Tragödie um Menschen in Afghanistan gegeben, die sich verzweifelt an startende Flugzeuge klammerten, noch 2022 die Abschiebungen von integrierten Menschen. Meinung

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