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Neues Gesetz

Bundesregierung will extremistische Beamte schneller entlassen

Polizisten in rassistischen Chats, Beamte mit Nazi-Tattoos, Reichsbürger in der Verwaltung - um extremistische Beamte aus dem Dienst zu entlassen, sind bislang hohe Hürden zu überwinden. Bundesinnenministerin Faeser will das ändern. Für eine Entlassung soll künftig kein Klageverfahren mehr notwendig sein.

Mittwoch, 15.02.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.02.2023, 8:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur schnelleren Entlassung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der Disziplinarmaßnahmen per behördlicher Verfügung möglich machen soll. Bislang ist für eine Zurückstufung, Entlassung oder Aberkennung des Ruhegehalts bei Beamten eine Disziplinarklage erforderlich, die meist ein langwieriges Verfahren bedeutet. Im Durchschnitt dauert es den Angaben zufolge vier Jahre.

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Die Verfahren dauerten viel zu lang, erklärte Faeser, die das Ziel des Gesetzes so formulierte: „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.“ Wer den Staat ablehne, könne ihm nicht dienen, sagte die Bundesinnenministerin. Jeder Extremismusfall müsse „klare Konsequenzen“ haben. Faeser setzt mit dem Entwurf ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, in dem SPD, Grüne und FDP versprechen, dafür zu sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können.

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2021 wurden laut dem Gesetzentwurf in der Bundesverwaltung 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Nur in wenigen Fällen werde aber das Vertrauen in die pflichtgemäße Amtsausübung so nachhaltig gestört, dass „statusrelevante Maßnahmen“ – also Entlassung, Zurückstufung oder Aberkennung des Ruhegehalts – auszusprechen seien.

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Länder haben eigene Regelungen

Das Gesetz zur Änderung des Disziplinarrechts, über das der Bundestag noch beraten muss, würde nur für Bundesbeamte und nicht für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten. Die Länder haben für ihre Beamten eigene Regelungen. Faesers Entwurf lehnt sich an die Regelung aus Baden-Württemberg an, wo Disziplinarmaßnahmen bereits seit rund zehn Jahren durch einen Verwaltungsakt möglich sind. Die Bundesinnenministerin ist deswegen auch davon überzeugt, dass ihre Gesetzespläne mit der Verfassung vereinbar sind. Gerichtliche Überprüfungen behördlicher Disziplinarverfügungen blieben auch mit dem neuen Gesetz möglich.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Tatbestand der Volksverhetzung in den Katalog von Straftaten aufgenommen wird, der zum Entzug der Beamtenrechte bei einer Verurteilung von einem halben Jahr Freiheitsstrafe führt. Bislang ist das erst bei einer Strafe von mindestens einem Jahr der Fall.

Künftig keine Bezüge mehr bis zur Gerichtsentscheidung

Zudem sollen „finanzielle Fehlanreize“ im bisherigen Disziplinarrecht korrigiert werden, wie es im Entwurf heißt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung behalten Beamte und Beamtinnen derzeit ihre Bezüge. Es sei daher in ihrem Interesse, den Abschluss des gerichtlichen Verfahrens hinauszuzögern. Künftig sollen sie die bis zur rechtskräftigen Entscheidung gezahlten Bezüge zurückerstatten.

Der Grünen-Politiker Marcel Emmerich begrüßte die Gesetzespläne, kündigte zugleich aber auch an, den Entwurf im parlamentarischen Prozess noch nachschärfen zu wollen. „Dabei geht es um die Entfernung von Mitgliedern verbotener Vereinigungen, weitere gravierende Straftatbestände, die zur sofortigen Entlassung führen und die Frage, wie man Beamte im Ruhestand stärker in Verantwortung nehmen kann, sagte der Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestags. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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