Verkehrsministerium in Erklärungsnot
Bundesregierung wolle Seenotrettung sicherer machen
Die Bundesregierung weist die Kritik, die geplante Verordnungsänderung verhindere die private Seenotrettung im Mittelmeer, zurück. Es gehe um die Sicherheit der Besatzung und der Geretteten. Seenotretter halten das für einen Vorwand: Seit 2015 habe es nie einen Vorfall gegeben.
Donnerstag, 02.03.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 02.03.2023, 14:40 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Bundesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, durch neue Vorschriften die zivile Seenotrettung im Mittelmeer zu behindern. „Wir wollen sie nicht behindern, sondern wir wollen sie sicher machen“, betonte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch in Berlin. Die von der Neuregelung betroffene Schiffsklasse sei originär nicht dafür gedacht, eine größere Zahl von Schiffbrüchigen an Bord zu nehmen.
Eine vom Ministerium angepeilte Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) sieht strengere Vorschriften für kleinere Schiffe ab 24 Metern Länge vor. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, über den das ARD-Magazin „Monitor“ berichtet hatte und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Seenotretter: Seit 2015 gab es nie einen Vorfall
Die Helfer hingegen führen zudem aus, dass es seit Beginn der Einsätze ziviler Schiffe im Mittelmeer 2015 keinen Unfall gab, bei dem Crewmitglieder oder Gerettete wegen Sicherheitsmängeln in Gefahr gerieten. „Die geplanten Änderungen sind zur Erhöhung der Sicherheit weder geeignet noch erforderlich“, heißt es in der Erklärung.
Die Rettungsorganisationen kritisieren, dass die neuen Auflagen für sie zu teuer seien und sie ihre Rettungsaktionen im Mittelmeer einschränken oder komplett einstellen müssten. Dort kentern immer wieder überfüllte Flüchtlingsboote.
Ministerium: „Lediglich“ sechs Schiffe betroffen
Das Vorgehen der Bundesregierung erinnere eine frühere CSU-Praxis. 2020 hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf Drängen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit einer Änderung in der Schiffssicherheitsverordnung den Einsatz von Seenotrettern erschwert.
Der Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte, lediglich sechs Schiffe der Seenotretter seien von der geplanten Neuregelung betroffen. Zudem sei man noch in einem sehr frühen Stadium der Gesetzgebung und darüber hinaus im engen Kontakt mit den Hilfsorganisationen. In den Gesprächen gehe es etwa um Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. (epd/mig) Aktuell Panorama
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