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Saarlouis

Hauptzeugin im Prozess um Asylheim-Brand glaubhaft

Ohne eine bestimmte Zeugin wäre es nun nicht zu einem Prozess um einen mutmaßlich rassistischen Mord vor mehr als 30 Jahren in Saarlouis gekommen. Wie haben die Ermittler sie in Vernehmungen erlebt?

Montag, 06.03.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.03.2023, 17:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis haben mehrere Polizisten die Hauptbelastungszeugin als glaubhaft und authentisch beschrieben. Sie habe ihre Angaben in polizeilichen Vernehmungen recht unaufgeregt mit relativ einfachen Sätzen auf den Punkt gebracht, sagte ein Beamter am Montag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz. Sie habe sich wohl „etwas von der Seele reden“ müssen. Er habe keine Zweifel an ihren Worten. Ein anderer Polizist erklärte, er habe nach einer Vernehmung mit der Frau einem Vorgesetzten gesagt: „Da ist was dran.“

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Die Beamten sagten zu den vor wenigen Jahren wiederaufgenommenen Ermittlungen zu dem nächtlichen Brandanschlag aus. Ein 51-jähriger Mann steht seit November 2022 wegen eines Mordes sowie versuchten Mordes in 20 Fällen vor einem Staatsschutzsenat des OLG Koblenz.

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Asylbewerber Yeboah bei Anschlag verbrannt

Bei dem Anschlag im Saarland vor mehr als drei Jahrzehnten war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannt. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

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Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten heutigen Familienvater vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Der Deutsche bestreitet die Vorwürfe. Laut Verteidigung gibt es Anhaltspunkte, die auf andere Menschen als Täter hindeuten.

Ermittlungen vor 30 Jahren eingestellt

Die ersten Ermittlungen wurden vor rund 30 Jahren eingestellt. Erst die späte Aussage der Hauptbelastungszeugin führte zu dem Prozess. Kürzlich sagte sie vor dem OLG, der Angeklagte habe ihr 2007 bei einem Grillfest mit Blick auf den Brandanschlag gesagt: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Sie habe damals noch nicht gewusst, dass es bei der Straftat auch einen Toten gegeben habe. Das habe sie erst 2019 im Internet gelesen und dann Anzeige erstattet.

Der erste Polizistenzeuge am Montag sagte, seine Kollegen und er hätten sich gefragt: „Warum kommt jemand zu so einer Selbstbezichtigung?“ Der Angeklagte habe sich jedoch bei dem Grillfest laut der Hauptbelastungszeugin in ihm sehr vertrauten Kreisen von Rechtsextremisten gewähnt. Auch der damalige Freund dieser „sehr unpolitisch“ wirkenden Zeugin, der sie als Cousine eines Rechtsextremen zu dem Grillabend mitgenommen habe, sei selbst zuvor in die rechte Szene abgedriftet, erklärte der Polizeibeamte.

Richter: Sehr schwierige Hauptverhandlung

Er zitierte die Zeugin weiter, der Angeklagte habe seinerzeit wohl gedacht, „ich könnte ebenfalls in der rechten Szene zu verorten sein“ und sie könnte „so was cool finden“. Der unscheinbar wirkende Mann habe bei seiner Selbstbezichtigung „über das ganze Gesicht gestrahlt“. Bei den neu aufgenommenen Ermittlungen erkannte die Hauptbelastungszeugin den Angeklagten nach etlichen Jahren laut dem Polizisten „relativ zielgerichtet“ auf einer „Wahllichtbildvorlage“ mit einer Auswahl von Männern. Einer polizeilichen Überwachung ihrer Telefonate stimmte sie zu. Zugleich hörten die Ermittler mutmaßliche aktuelle oder einstige Anhänger der rechtsextremistischen Szene verdeckt ab.

Der Vorsitzende Richter, Konrad Leitges, bezeichnete den Prozess am Montag als „eine sehr schwierige und sehr langwierige Hauptverhandlung“. Zwei Zeuginnen machen nach seinen Worten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch: die Ehefrau und die Mutter des Angeklagten. In dem Prozess um einen tödlichen Brandanschlag vor mehr als drei Jahrzehnten gibt es weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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