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Verwaltungsgericht

Held von Würzburg darf in Deutschland bleiben

Für seine Zivilcourage erhielt der Held von Würzburg, der sich 2021 einem Messerangreifer in den Weg gestellt hat, mehrere Auszeichnungen - und eine Asyl-Ablehnung vom Bamf. Dagegen kämpfte der Geflüchtete vor Gericht und bekam jetzt recht.

Dienstag, 21.03.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.03.2023, 11:54 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein von Abschiebung bedrohter Flüchtling, der sich 2021 einem Messerangreifer in Würzburg mutig in den Weg stellte, darf in Deutschland bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg nach eigenen Angaben am Montag entschieden.

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Chia Rabiei, der die iranische Staatsbürgerschaft hat, lebte am 25. Juni 2021 nach eigenen Angaben seit etwa 20 Monaten in Deutschland, als ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen erstach und mehrere Menschen verletzte. Rabiei stellte sich dem Täter entgegen. „Ich habe versucht, ihn beschäftigt zu halten, bis die Polizei kommt“, erzählte er wenige Tage nach der Messerattacke.

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Mehrere Auszeichnungen und eine Bamf-Ablehnung

Videos dieser Szenen, die seither im Internet kursieren, zeigen, wie der 43-Jährige den bewaffneten Angreifer mit einem Rucksack abwehrt. Für seine Zivilcourage erhielt Rabiei mehrere Auszeichnungen, darunter die Bayerische Rettungsmedaille und den XY-Preis.

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Rabiei war am 1. November 2019 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Antrag mit Bescheid vom 8. September 2022 – gut ein Jahr nach dem Messerangriff – allerdings abgewiesen, der Flüchtling klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht stellte laut Rabieis Anwalt nun fest, dass dem 43-Jährigen durch seine Popularität hierzulande mittlerweile in seinem Heimatland Iran Probleme drohten.

Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre

„Wir sind alle sehr glücklich“, sagte Rabieis Anwalt nach der Verhandlung. Sein Mandant habe nun eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und könne dann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (dpa/mig) Aktuell Recht

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