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17,4 Monate

Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten dauern länger

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. Die Dauer entsprechender Verfahren ist in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt erneut gestiegen.

Sonntag, 16.04.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.04.2023, 14:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Dauer von Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten im Nordosten ist zuletzt weiter gestiegen. Waren Hauptverfahren 2018 noch nach durchschnittlich 11,2 Monaten erledigt, lag die durchschnittliche Dauer 2022 bei 17,4 Monaten. 2021 lag der Wert bei 15,6 Monaten, wie das Schweriner Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ob es sich dabei um einen statistischen Effekt handelt, etwa weil mehr alte Verfahren abgearbeitet wurden, war unklar.

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Im vorigen Jahr sind den Angaben nach bei den Verwaltungsgerichten 1644 Haupt- und Eilverfahren eingegangen – mehr als im Vorjahr mit 1487 Verfahren, aber weniger als 2018, als mit 1963 der Höchststand der vergangenen Jahre verzeichnet wurde. „Die Zahl der Eingänge in Asylsachen an den Verwaltungsgerichten unseres Landes bleibt hoch“, sagte die Schweriner Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke).

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Zwei Verwaltungsgerichte im Land

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Verwaltungsgerichte in Schwerin und Greifswald. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung.

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Eilverfahren, die 2022 mit einer Zahl von 417 den kleineren Teil der insgesamt rund 1.600 Verfahren ausmachten, wurden den Angaben zufolge 2022 nach durchschnittlich 1,3 Monaten erledigt. Das war schneller als im Vorjahr, als der Wert bei 2,5 Monaten lag. Zwischen 2018 und 2020 schwankte der Wert zwischen 1,5 und 1,3 Monaten.

Gesetz soll Verfahren beschleunigen

„Ich bin mit den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald in stetigem Austausch, um die Lage immer wieder aktualisiert einzuschätzen“, sagte Bernhardt. „Am 1. Januar ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Das Gesetz enthält viele Änderungen, die das gerichtliche Asylverfahren beschleunigen sollen.“ Für eine Einschätzung, wie sich die Änderungen auswirken, sei es noch zu früh.

Expertinnen und Experten etwa aus Gerichten und Behörden sollen sich nach Aussage Bernhardts wie zum Flüchtlingsgipfel im März vereinbart zeitnah zu weiteren Beschleunigungsmöglichkeiten von Asylverfahren abstimmen.

7.200 Asylverfahren

Nach Angaben der Verwaltungsgerichte hat sich der Krieg in der Ukraine im vergangenen Jahr nicht auf die Zahlen ausgewirkt. Schutzsuchende aus der Ukraine müssen keinen Asylantrag erstellen. Der erforderliche Schutz wird in einem anderen, schnelleren Verfahren gewährt.

Dennoch gab es zuletzt viele Asylbewerber. Mit Stand von Ende Februar befanden sich mehr als 7.200 im Nordosten in Asylverfahren. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Schweriner AfD-Fraktion hervor. Demnach ist die Zahl der eingereisten Asylbewerber zuletzt gestiegen. In den ersten beiden Monaten 2023 waren es den Angaben zufolge fast 950, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es gut 560. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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