Asylbewerber geflüchtet
Abschiebehaft kein Gefängnis, Betroffene keine Gefangenen
Zwei Männer fliehen aus der Abschiebehaft. Umgehend werden Fragen nach den Sicherheitsstandards in der Einrichtung laut. Die zuständige Behörde will zunächst die Ermittlungen abwarten. Die Abschiebehaft sei kein Gefängnis und die Betroffenen seien keine Strafgefangenen.
Dienstag, 18.04.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.04.2023, 5:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach der Flucht zweiter abgelehnter Asylbewerber aus der Abschiebehaft in Dresden hat die zuständige Landesdirektion Sachsen (LDS) Konsequenzen angekündigt. Allerdings wolle man erst das Ergebnis der Ermittlungen abwarten und keine Schnellschüsse machen, sagte LDS-Präsidentin Regina Kraushaar. Für konkrete Entscheidungen sei es zu früh. „Zunächst muss in Ruhe ausermittelt werden.“ Die Einrichtung für Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sei kein Gefängnis und habe niedrigere Standards. Die betroffenen Personen seien keine Strafgefangenen, stellte sie klar.
Kraushaar zufolge ist zu prüfen, ob die Insassen – wie früher praktiziert – nachts wieder eingeschlossen werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes habe man im September 2022 die Unterbringung gelockert, seither hätten die Betroffenen auch nachts Flure, Duschen und Gemeinschaftsräume betreten können. Die Absenkung des Sicherheitsniveaus werde nun auf den Prüfstand gestellt. Die LDS nehme diesen Vorfall zum Anlass, alle sicherheitstechnischen Anlagen und Prozesse zu überprüfen.
In der Nacht zum Sonntag waren zwei Algerier im Alter von 30 und 31 Jahren aus der Einrichtung am Rande der Innenstadt geflohen. Nach Angaben der Polizei und der LDS hatten sie ein Fenster in der ersten Etage der Unterkunft geöffnet und sich dann über zwei verknüpfte Bettlaken zunächst in den Außenbereich abgeseilt. Anschließend überwanden sie ohne Hilfsmittel einen drei Meter hohen Zaun, der zudem oben mit sogenannten Nato-Draht gesichert war. Beide waren im Abstand von einer knappen halben Stunde geflohen.
Fehlern bei der Überwachung
Kraushaar zufolge wird das Objekt von einem Wachschutz gesichert. Der hatte aber trotz Rundgang die Bettlaken und die Flucht erst etwa drei Stunden später bemerkt. Ein ausgelöster Alarm wurde ignoriert, weil die Alarmanlage angeblich immer wieder Fehlalarm ausgelöst hatte – etwa wenn Spinnen über die Videokamera liefen. Der Alarm sei daher „manuell weggedrückt“ worden und habe „nicht zu Verhalten geführt“, wie es Kraushaar ausdrückte. Sie sprach von erheblichen Fehlern bei der Überwachung und menschlichem Versagen.
Unklar ist bisher, wie die Geflohenen das Fenster öffnen konnten. Dazu seien Spezialschlüssel erforderlich, hieß es. Aufbruchspuren habe man nicht gefunden. Die Kriminalpolizei ermittelt auch wegen des Verdachts der Gefangenenbefreiung.
Keine Gefahr für die Bevölkerung
Von einer Gefahr für die Bevölkerung sei nicht auszugehen, sagte die Präsidentin. „Es gibt keinen Anhaltspunkt, die Leute verrückt zu machen. Die Bevölkerung muss nicht gewarnt werden.“ Beiden Männer seien als nicht gefährlich eingestuft. Nur einer von ihnen sei bislang wegen Straftaten wie Sachbeschädigungen, Diebstählen und einer Körperverletzung auffällig gewesen.
Im Januar 2020 waren schon einmal drei abgelehnte Asylbewerber aus der Einrichtung geflohen. Einer von ihnen ist bis heute untergetaucht, einer ist unterdessen abgeschoben, der Dritte besitzt eine Duldung, teilte die LDS mit. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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