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Anklage betont rassistisches Tatmotiv

„Einfach nur deshalb, weil sie eine andere Hautfarbe haben.“

Im Prozess um einen Angriff auf drei Männer aus dem westafrikanischen Guinea lässt die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel: Es handelt sich um eine Tat aus rechtsextremen Beweggründen. Sie fordert Haftstrafen ohne Bewährung.

Mittwoch, 19.04.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.04.2023, 18:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ein Überfall in Erfurt auf drei Männer aus Guinea ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig rassistisch motiviert gewesen. Der Angriff sei zutiefst menschenverachtend gewesen, sagten eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt während ihres Plädoyers in dem Prozess. Die Angeklagten hätten den Opfern das Recht abgesprochen, nach einem Abend in einem Club nach Hause zu gehen. „Einfach nur deshalb, weil sie eine andere Hautfarbe haben“, sagte die Staatsanwältin.

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Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass die Angeklagten die Afrikaner schlugen, traten und rassistisch beleidigten, als diese am frühen Morgen des 1. August 2020 auf dem Weg vom Tanzen nach Hause an ihnen vorbeikamen. Der Übergriff ereignete sich im Südosten Erfurts vor dem Vereinsheim einer rechtsextremen Gruppierung.

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Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen ohne Bewährung

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollen deshalb alle sieben in dem Verfahren noch angeklagten Männer zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt werden. Zunächst waren neun Männer und eine Frau angeklagt gewesen. Im Laufe des Prozesses wurde das Verfahren gegen die Frau und zwei Männer allerdings eingestellt.

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Die Staatsanwältin beantragte Haftstrafen zwischen anderthalb Jahren und vier Jahren und drei Monaten, teils unter Einbeziehung früherer Verurteilungen. Selbst bei denjenigen, für die sie eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren forderte, komme eine Strafaussetzung zur Bewährung aber nicht in Betracht, sagte die Staatsanwältin. Bei einer derart rassistischen und menschenverachtenden Tat könne es keine Bewährung geben.

Einige Angeklagte schweigen

Nur Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren können unter bestimmten Bedingungen überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Freiheitsstrafen, die darüber liegen, ist das nicht möglich.

Die Verteidiger der Angeklagten forderten Freisprüche. Mehrere von ihnen bestritten, dass ihre Mandanten an den Tritten und Schlägen gegen die Opfer beteiligt waren. Im Laufe des Prozesses hatten einige Angeklagte geschwiegen, andere hatten ausgesagt, dass die Männer aus Guinea die Auseinandersetzung begonnen hätten. Ein Urteil in dem Prozess soll im Mai fallen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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