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Hessen

Fotos mit Neonazis: Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte

Der Staatsschutz in Nordhessen ermittelt gegen zwei Polizeibeamte, weil sie mit Rechtsextremisten auf Fotos zu sehen sind. Die Polizei betont aber auch die Unschuldsvermutung. Der Sachverhalt werde sorgfältig geprüft.

Donnerstag, 27.04.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.04.2023, 11:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Weil sie auf Fotos mit Rechtsextremisten zu sehen sind, ermittelt der Staatsschutz des Polizeipräsidiums Nordhessen gegen zwei Polizeibeamte. Wie die Polizei mitteilte, war einer der Männer bei einer Outing-Aktion einer linken Recherchegruppe aufgefallen, die Namen und Fotos von mutmaßlichen Rechtsextremisten veröffentlichte. Der Polizist soll demnach in einem Social Media-Post neben einer Person zu sehen sein, die laut der Veröffentlichung der linken Recherchegruppe der rechtsextremistischen Szene in Nordhessen angehören soll.

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Gegen den Beamten wurde laut Mitteilung unmittelbar ein Disziplinarverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Wohlverhaltenspflicht nach dem Beamtenstatusgesetz eingeleitet. „Der Polizist wurde zunächst von seinen derzeitigen Aufgaben bei der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg entbunden und nimmt eine andere Tätigkeit im Bereich des Präsidiums wahr“, hieß es weiter. Zudem sei eine Gefährdungslagebewertung für ihn eingeleitet worden.

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Polizei betont Unschuldsvermutung

Auf den zweiten Beamten war die Polizei den Angaben zufolge bei eigenen Recherchen aufmerksam geworden. Er war auf einem Foto mit zwei Personen zu sehen, von denen mindestens eine der rechtsextremen Szene angehören soll. Der Polizist sei schon vorher negativ aufgefallen und nicht mehr im Dienst, hieß es. Ihm sei bereits wegen eines anderen Strafverfahrens das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Das Disziplinarverfahren werde nun ausgedehnt, sei aber aktuell wegen des laufenden Strafverfahrens ausgesetzt.

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Die Sachverhalte würden nun sorgfältig geprüft, erklärte die Polizei. „Bis zum Ausgang des Disziplinarverfahrens gilt auch bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unschuldsvermutung“, hieß es in der Mitteilung. Gleichwohl müsse das Verhalten von Polizisten sowohl beruflich als auch privat der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf einfordere. (epd/mig) Aktuell Panorama

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