Neue Titel für Jura-Bücher
Frühere Namensgeber mit NS-Geschichte
Schönfelder und Palandt, Namensgeber zweier juristischer Standardwerke, die in keinem Gericht und keiner Anwaltskanzlei fehlen, hatten eine nationalsozialistische Vergangenheit - „nicht nur Mitläufer“. Das geht aus einem Gutachten hervor.
Montag, 03.07.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.07.2023, 18:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Eine Studie des renommierten Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) hat die Umbenennung zweier juristischer Standardwerke im Jahr 2021 wissenschaftlich untermauert. Konkret ging es um „Palandt“, den wohl wichtigsten Kurzkommentar des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die Gesetzessammlung „Schönfelder“, wie das bayerische Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Der Verlag C.H. Beck hatte 2021 die Umbenennung der Werke angekündigt, sie heißen inzwischen „Grüneberg“ und „Habersack“.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte das IfZ beauftragt, die NS-Vergangenheit der Juristen Otto Palandt (1877-1951) und Heinrich Schönfelder (1902-1944) zu erforschen. Die Studie des in München und Berlin ansässigen Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass sich für beide „eine substanzielle Identifikation mit der nationalsozialistischen Ideologie“ klar belegen lasse. „Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein“, sagte Eisenreich. Die Umbenennung sei richtig und nötig gewesen.
Palandt hat den IfZ-Historikern zufolge „dem Nationalsozialismus rückhaltlos gedient“. Er sei kein Mitläufer, sondern ein „wichtiger Dozent und Lehrer des NS-Unrechtsstaats“ gewesen, der mit „großer Eigeninitiative und viel Engagement“ die NS-Ideologie in die juristische Ausbildung hineingetragen habe. Schönfelder habe bereits in der Weimarer Republik zu den „rechtsextremen Demokratiefeinden“ gehört und später in seinen Werken oft Fallbeispiele entlang von antisemitischen und antisozialistischen Stereotypen konstruiert, heißt es in der Studie. (epd/mig)
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