Einmaliger Vorgang
Kritik an gewaltsamen Bruch von Kirchenasyl in NRW
Flüchtlingshelfer kritisieren die Räumung eines Kirchenasyls in Nordrhein-Westfalen. Ein Ehepaar aus dem Irak hatte in einer evangelischen Kirche Schutz gesucht und sitzt nun in Abschiebehaft. Experten sprechen von einem einmaligen Vorgang.
Sonntag, 16.07.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.07.2023, 12:28 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach der Räumung eines Kirchenasyls im nordrhein-westfälischen Nettetal gibt es Kritik am Verhalten der Ausländerbehörde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) sprach von einem einmaligen Vorgang. „Wir sind überrascht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Räumungen eigentlich ausschließt“, sagte Dieter Müller, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft, dem „Evangelischen Pressedienst“.
Zuletzt sei ein Kirchenasyl im Jahr 2014 in Augsburg beendet worden. Dieser Fall habe schließlich zu der Vereinbarung geführt, erläuterte er. Flüchtlinge im Kirchenasyl erhalten demnach eine Duldung, Kirchengemeinden müssen für jeden Fall ein Dossier beim Bundesamt einreichen. Wird die erneute Prüfung des Falls negativ beschieden, verlieren die Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus. Doch auch dann gebe es keine Räumungen von Kirchenasylen, sagte Müller. Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine gründliche Aufarbeitung dieses behördlichen Vorgehens.
Fast alle Kirchenasyle enden mit Bleibeperspektive
Gewaltsame Räumungen von Kirchenasylen sind nach Angaben des Netzwerks und des Abschiebungsreportings NRW ungewöhnlich, da die Behörden den Schutzraum für Flüchtling in Kirchengemeinden in der Regel respektieren. In Nordrhein-Westfalen gibt es demnach aktuell rund 140 laufende Kirchenasyle. Im vergangenen Jahr hätten rund 98 Prozent der Fälle mit einer Bleibeperspektive für die Betroffenen beendet werden können.
Das aus dem Irak stammende Ehepaar war am frühen Montagmorgen während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal festgenommen worden. Die Ausländerbehörde in Viersen war aktiv geworden, weil das Paar dort zuletzt gemeldet war. Der anschließende Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, sei jedoch von der Bundespolizei abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten habe.
Stadt hält an Abschiebung fest
Das Paar befindet sich nach Angaben der Stadt Viersen nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Es war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl. Die Stadt Viersen erklärte am Freitag, die Überstellung nach Polen werde vorerst weiter betrieben. Der Anwalt des Ehepaares hat nach Angaben des Netzwerks Asyl in der Kirche NRW einen Eilantrag eingereicht, um die Überstellung zu verhindern.
Wie die rheinische Landeskirche und das Netzwerk Asyl in der Kirche NRW mitteilten, hatte das Bamf ein Dossier abgelehnt, das normalerweise in Kirchenasylfällen für die Einzelfallprüfung vorgelegt werden muss. Grund dafür sei, dass ein früheres Asylverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Das Paar fällt demnach unter die sogenannten Dublin-Verfahren, die vorsehen, dass Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland einreisen, dort auch ihren Asylantrag stellen müssen. Das Paar war über Belarus nach Polen in die EU eingereist und war bereits einmal nach Polen zurückgeführt worden.
Räumung widerspricht Spielregeln
Dass kein Dossier beim Bundesamt eingereicht worden sei, sei jedoch kein Grund für die Räumung des Kirchenasyls, sagte Rafael Nikodemus, Beauftragter für Flucht und Migration der Landeskirche. Die Kirchen hätten mit dem Land NRW zusätzlich zu der Vereinbarung mit dem Bamf eine entsprechende Übereinkunft. Die Räumung entspreche nicht den üblichen „Spielregeln“, sagte Nikodemus, auch weil sie ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde erfolgt sei.
Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation zu erreichen. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben. (epd/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Rheinland-Pfalz-Studie Jeder zweite Polizist lehnt muslimfeindliche…
- Drama im Mittelmeer Seenotretter bergen hunderte Geflüchtete
- Neue Integrationskursverordnung Bundesregierung will Integrationskurse verschlanken
- Der Fall Prof. Dr. Kenan Engin Diskriminierung an deutschen Hochschulen kein Einzelfall
- Prof. Heckmann im Gespräch Migrationspolitik, die von Sicherheitsthemen…
- Auftrag des Grundgesetzes Menschenwürde in der Einwanderungsgesellschaft
„Fast alle Kirchenasyle enden mit Bleibeperspektive“
Ja, weil fast alle „Kirchenasyle“ mittlerweile Dublinverfahren betreffen und Deutschland den Fall übernehmen MUSS, wenn nach 6 Moanten keine Überstellung erfolgen konnte. Was schlicht dazu führt, dass die Leute, auch nach einer nochmaligen Prüfung, das „Kirchenasyl“ einfach nicht verlassen und abwarten bis die 6 Monate um sind… es ist also nicht so, als ob die „Kirchenasyle“ aus inhaltlichen Gründen erfolgreich wären. Man nutzt einfach nur den Umstand aus, dass idr nicht aus diesen herraus abgeschoben wird, sitzt es aus und Deutschland bleibt auf dem Verfahren sitzen.