Bundesregierung hat Bedenken
Gespräche über EU-Krisenverordnung vorerst gescheitert
Eigentlich wollte die spanische EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen zum Umgang mit Asylkrisen bis zum Monatsende abschließen. Bisher gibt es aber keine Einigkeit. Was das für die geplante Reform des Asylsystems insgesamt bedeutet, ist noch offen.
Donnerstag, 27.07.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.07.2023, 12:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen über eine EU-Verordnung zum Umgang mit Asylkrisen enthalten, weil sie mit abgesenkten Standards für die Aufnahme von Schutzsuchenden nicht einverstanden ist. „Die Bundesregierung brachte sich in die Verhandlungen des Verordnungsvorschlags ein, um insoweit auf Verbesserungen der Standards für Schutzsuchende sowie auf ein für die Mitgliedstaaten einheitliches und handhabbares Verfahren in Krisensituationen hinzuwirken“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Bundesregierung habe dem Entwurf in der jetzigen Fassung letztlich nicht zustimmen können und sich daher enthalten.
Die sogenannte Krisenverordnung ist Teil der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Gespräche über einen Entwurf für die Verordnung sind vorerst gescheitert – unter anderem wegen der Bedenken der Bundesregierung. Die Ständigen Vertreter der EU-Länder hatten sich am Mittwoch in Brüssel nicht auf eine gemeinsame Position für Verhandlungen mit dem Europaparlament einigen können. Die spanische Ratspräsidentschaft wollte dazu eigentlich bis Ende Juli eine Einigung herbeiführen. Diplomaten zufolge enthielten sich neben Deutschland auch die Niederlande und die Slowakei. Polen, Ungarn, Tschechien und Österreich stimmten gegen den Vorschlag.
Der Vorschlag für die neue Verordnung sieht längere Fristen für die Registrierung von Asylgesuchen an den Außengrenzen vor, außerdem die Möglichkeit der Absenkung von Standards bei Unterbringung und Versorgung. Schutzsuchende sollten in Krisensituationen verpflichtet werden können, sich länger als zwölf Wochen in Aufnahmeeinrichtungen in Grenznähe aufzuhalten. Ländern wie Polen und Ungarn gehen die vorgeschlagenen Ausnahmevorschriften nicht weit genug. „Das weitere Vorgehen der spanischen Ratspräsidentschaft nach der ablehnenden Entscheidung vom 26. Juli 2023 bleibt zunächst abzuwarten“, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.
Asylprüfung an EU-Außengrenzen
Der Verordnungsvorschlag enthalte neben Sonderregeln im Falle eines hohen Zugangsgeschehens oder höherer Gewalt auch Regelungen für Situationen der Instrumentalisierung von Schutzsuchenden durch Drittstaaten oder nicht-staatliche Akteure, sagte der Sprecher. Ein Grund für die Überlegungen zu der Verordnung war die von Belarus orchestrierte irreguläre Migration, die 2021 begonnen hatte.
Die Krisenverordnung soll Teil eines Reformpakets für das EU-Asylsystem werden. Andere Teile waren im Juni per Mehrheitsentscheidung bei einem Innenministertreffen auf den Weg gebracht worden. Neben einer Pflicht zur Solidarität in Notsituationen sehen sie Ergänzungen und Verschärfungen der aktuellen Regeln vor, um illegale Migration zu begrenzen. So sollen Asylanträge von Migranten aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits an den EU-Außengrenzen innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden. In dieser Zeit will man die Schutzsuchenden verpflichten, in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Wer keine Chance auf Asyl hat, soll umgehend zurückgeschickt werden. Nun verhandeln das Europaparlament und die EU-Staaten über die Pläne. (dpa/mig) Aktuell Politik
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