„Skandal“
Tunesierin während laufender Behandlung aus Klinik abgeschoben
Eine Abschiebung einer Tunesierin aus einer Klinik in Schleswig-Holstein während einer laufenden Behandlung hat für Empörung gesorgt. Jetzt lenkt das Land ein: Werden nicht mehr aus Krankenhäusern abschieben.
Montag, 14.08.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.08.2023, 10:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Anfang August wurde eine Tunesierin aus der Psychiatrischen Klinik Rickling (Kreis Segeberg) noch während der Behandlung abgeschoben. Das Vorgehen der Behörden löste Entsetzen aus und erntete scharfe Kritik. „Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus erfolgt, ist ein Skandal“, sagte die Flüchtlingsbeauftragte der evangelischen Nordkirche, Dietlind Jochims. Zusätzlich alarmiere es, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheine, sagte die Flüchtlingsbeauftragte. Die Tunesierin Mariem F. war laut Nordkirche aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt worden.
Mariem F. habe zuerst in Schweden Schutz gesucht, informierte die Nordkirche. Dort sei ihr Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung in das Herkunftsland angekündigt worden. Daraufhin sei die Tunesierin nach Deutschland geflohen. Hier sei im Rahmen der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Rückführung angekündigt worden.
Land will nicht mehr aus Klinik abschieben
Nach einem Suizidversuch befand sich Mariem F. den Angaben zufolge in stationärer Behandlung in der Psychiatrischen Klinik Rickling. Inzwischen sei sie in Schweden angekommen, hieß es. Dort erwarte sie die weitere Abschiebung in ein Land, in dem ihr als lesbische Frau Gefahr für Leib und Leben drohe.
Das schleswig-holsteinische Sozialministerium kündigte jetzt an, ausreisepflichtige Ausländer nicht mehr Holstein abzuschieben, solange sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Ein Rückführungserlass sei entsprechend geändert worden. „In der Regel wird damit die Entlassung aus dem Krankenhaus abzuwarten sein, um nach Abschluss der Krankenhausbehandlung beurteilen zu können, ob und mit welchen Maßnahmen die Rückführungsplanungen anzupassen sind“, teilte das Ministerium mit. Dafür müsse erneut die Reisefähigkeit durch einen Arzt festgestellt werden.
Abschiebung aus Klinik kein Einzelfall
Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß begrüßte die Entscheidung: „Es ist richtig, kranke Menschen, die sich in einer stationären Behandlung befinden, nicht mehr abzuschieben.“ Es könne nicht sein, dass Patienten diesem Verfahren ausgesetzt würden. „Hier muss die ärztliche Diagnose Vorrang haben.“
Jochims fordert derweil eine gründliche Untersuchung der Recht- und Verhältnismäßigkeit der erfolgten Maßnahme. Sie verwies außerdem auf einen Erlass aus anderen Bundesländern: Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz und Thüringen dürften keine Abschiebungen aus Krankenhäusern mehr vornehmen. Diese Erlasse ergingen ebenfalls nach umstrittenen Abschiebungen aus Kliniken. „Der Schutzraum Krankenhaus ist eine Voraussetzung für die Gesundung und darf nicht angetastet werden“, sagte Jochims. (epd/dpa/mig) Aktuell Panorama
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