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Hoyerswerda

Offene Fragen zur Abschiebung aus dem Gesundheitsamt

Die Abschiebung eines Pakistaners aus den Räumen des Gesundheitsamtes in Hoyerswerda hat im Juni viel Kritik ausgelöst. Die Grünen lassen nicht locker und sehen noch offene Fragen.

Mittwoch, 16.08.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.08.2023, 13:20 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Grünen im Landtag sehen im Zusammenhang mit der umstrittenen Abschiebung eines Pakistaners Mitte Juni aus dem Gesundheitsamt in Hoyerswerda weiter ungeklärte Punkte. „Dass das Sächsische Innenministerium angibt, keine genauen Kenntnisse über den Termin beim Gesundheitsamt zu haben, lässt Fragen offen. Ich erwarte hier weitere Aufklärung und eine deutliche Positionierung, die klar macht, dass Gesundheitseinrichtungen kein Teil von Abschiebungen werden dürfen“, sagte die Landtagsabgeordnete Petra Čagalj Sejdi der Deutschen Presse-Agentur. Ihre Partei werde sich dafür einsetzen, den Leitfaden zu Abschiebungen entsprechend anzupassen.

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Nach Darstellung des Sächsischen Flüchtlingsrates war der Pakistaner am 13. Juni bei einem Termin im Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen von der Polizei dort erwartet worden. Der Landkreis Bautzen sprach später davon, dass Grenzen verletzt worden seien. Zwar sei der Mann seit 2018 ausreisepflichtig gewesen und habe jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen müssen. Die Grenze habe aber vor allem darin bestanden, Gesundheitsämter in die Abschiebung zu involvieren. Das Gesundheitsamt habe im besagten Fall weder einen Termin verraten noch bei der Fingierung eines solchen Termins mitgewirkt. Vielmehr hätten zwei Polizisten in einer Asylunterkunft von dem Termin erfahren.

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Čagalj Sejdi hatte Aufklärung in dem Fall verlangt und einen Fragenkatalog an das Innenministerium gerichtet. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass das Sächsische Innenministerium der Meinung ist, die Belastung durch die Abholung am Gesundheitsamt „gering“ gehalten zu haben. Gesundheitseinrichtungen sollten Einrichtungen des Vertrauens sein. Erkrankte Menschen hier in ausweglose Situationen und in Panik zu bringen, ist unmenschlich und gefährlich.“ Nach Darstellung des Ministeriums ließ sich nicht mehr klären, wie und durch wen ein solcher Termin im Gesundheitsamt zustande kam. Der Zugriff in der Behörde sei im konkreten Fall das mildere Mittel im Vergleich zu Abschiebehaft oder -gewahrsam gewesen. (dpa/mig)

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