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EU-Gericht

Kein Schadensersatz für abgeschobene Geflüchtete gegen Frontex

Muss Frontex Schadenersatz für die Behandlung von Flüchtlingen zahlen? Das EU-Gericht sagt Nein - und nimmt die EU-Staaten in die Pflicht. Entschieden wurde im Fall von syrischen Geflüchteten, die von Frontex aus Griechenland in die Türkei abgeschoben wurden.

Mittwoch, 06.09.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.09.2023, 15:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Eine syrische Flüchtlingsfamilie ist mit einer Klage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die möglicherweise erlittenen Schäden ließen sich nicht unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückführen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Auch sei Frontex weder für die Prüfung von Rückkehrentscheidungen noch für Asylanträge zuständig. Daher könne die Behörde nicht für Schadenersatz haften.

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Die Anwältin der Familie, Lisa-Marie Komp, bezeichnete das Urteil als „unbefriedigend“. Die Richter hätten klargestellt, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte allein bei den EU-Staaten liege. Gleichzeitig werfe das Urteil Fragen auf: Es bleibe unklar, in welcher Weise Frontex die Einhaltung der Menschenrechte überwachen müsse.

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Von Frontex in die Türkei geflogen

Die sechsköpfige Familie kam 2016 nach Griechenland. Sie hatte dort dem EU-Gericht zufolge ihr Interesse bekundet, Asyl zu beantragen. Wenige Tage später wurde sie in einer sogenannten gemeinsamen Rückkehraktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen.

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Die heute im Irak lebende Familie beklagt, dass Frontex rechtswidrig gehandelt habe. Ihr Asylantrag hätte geprüft werden müssen, bevor sie aus der EU gebracht worden sei. Außerdem habe Frontex gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen und das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die Rechte von Kindern missachtet. Daher forderte die Familie mehr als 100.000 Euro Schadenersatz.

Wichtige Entscheidung, so oder so

Dem folgten die Richter nicht. Die Agentur habe bei den Rückkehraktionen lediglich den Auftrag, die EU-Staaten technisch und operativ zu unterstützen. Die kurz Gericht der EU genannte Justizbehörde mit Sitz in Luxemburg ist die zweithöchste Instanz der Staatengemeinschaft. Gegen das Urteil kann nur noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte die Anwältin der Kläger, Lisa-Marie Komp, das Besondere am vorliegenden Fall erklärt: Er sei vergleichsweise gut dokumentiert: Es gebe sowohl Beweise für den Asylantrag als auch für die Tatsache, dass es sich um einen Flug handelte, der von Frontex und Griechenland gemeinsam betrieben worden sei. „Selbst wenn wir nicht gewinnen, ist es ein sehr relevantes Urteil, denn es würde ein deutliches rechtsstaatliches Defizit in der EU aufzeigen: nämlich dass eine mächtige EU-Behörde wie Frontex nicht zur Verantwortung gerufen werden wird. In diesem Falle ist die Politik gefragt, um rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren“, sagte die Anwältin.

Schwere Vorwürfe gegen Frontex

Frontex teilte nach dem Urteil mit, dass die wertvollen Erkenntnisse aus dem Fall es ermöglichten, „unsere Rückführungsverfahren kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen mit größtmöglichem Respekt behandelt werden“. Man sei bestrebt, die Grundrechte bei allen Aktivitäten zu wahren.

Frontex wird von Nichtregierungsorganisationen immer wieder vorgeworfen, die Rechte von Flüchtlingen nicht ausreichend zu schützen. Vergangenes Jahr hatte der vorherige Frontex-Chef, der Franzose Fabrice Leggeri, nach schweren Vorwürfen gegen ihn und Mitarbeiter seinen Posten zur Verfügung gestellt. Hintergrund waren insbesondere Ermittlungen zu illegalen Zurückweisungen von Migranten im Mittelmeer. Nach Angaben der Aktivisten sollen Führungskräfte der in Warschau ansässigen Agentur Frontex absichtlich vertuscht haben, dass griechische Grenzschützer Flüchtlinge zurück aufs offene Mittelmeer gebracht hätten. (dpa/mig) Aktuell Recht

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