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Extremisten-Aussteigerprogramm lehnt Zschäpe ab

Die wohl bekannteste Rechtsextremistin Deutschlands, Beate Zschäpe, hat sich um Aufnahme in ein Extremisten-Aussteigerprogramm beworben - und nach Angaben ihres Anwalts auch schon die Antwort bekommen.

Sonntag, 01.10.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 01.10.2023, 12:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das Aussteigerprogramm Sachsen hat einen Aufnahmeantrag der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe nach Angaben ihres Anwalts abgelehnt. „Wir haben das Aussteigerprogramm des Freistaats Sachsen kontaktiert“, sagte Anwalt Mathias Grasel der „Deutschen Presse-Agentur“ in München. Der Wunsch nach Aufnahme sei aber „von Seiten des Aussteigerprogramms abgelehnt“ worden.

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Die Begründung laut Grasel: „Es sei noch zu früh dafür.“ Vom Aussteigerprogramm gab es dazu keine Informationen. „Zu konkreten Fallanfragen oder Fällen des Aussteigerprogramms Sachsen erteilen wir keine Auskünfte“, sagte der Geschäftsführer des Landespräventionsrates, Sven Forkert, auf Anfrage.

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Programm unterstützt Aussteiger

Das Programm unterstütze „Personen, die sich im Einflussbereich extremistischer Gruppen oder Handlungszusammenhänge befinden, sich aus diesen lösen wollen und hierfür Unterstützung benötigen“, heißt es auf der Homepage. „Ziel ist es, Aussteigerinnen und Aussteigern einen Neustart in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.“

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Es soll demnach Menschen ansprechen, „die mit ihren bisherigen Aktivitäten die demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft bewusst abgelehnt haben und Militanz sowie Gewalt gegen Andere und staatliche Institutionen für legitime Mittel erachteten – jedoch nunmehr für einen Ausstieg bereit scheinen“.

Vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen

Zschäpe war 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Zschäpe sitzt – die U-Haft eingeschlossen – bereits seit rund zwölf Jahren im Gefängnis. Nach Angaben Grasels sind es am 8. November 2026 dann 15 Jahre. Bis dahin muss eine sogenannte Mindestverbüßungsdauer festgelegt werden, die besagt, wie lange Zschäpe danach noch in Haft bleiben muss. Ihr Aufnahmegesuch war nach Angaben Grasels auch darum abgelehnt worden, weil das Ende der Haft noch „nicht absehbar“ sei.

Terrororganisation NSU

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrororganisation, bestehend aus mindestens Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an jahrelang zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich offizieller Darstellung zufolge 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen.

Vor einem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages hatte Zschäpe eine Mitschuld an der Mordserie so deutlich wie nie zuvor eingeräumt. „Ich bin mitschuldig an den Morden“, sagte Zschäpe laut Wortlautprotokoll. „Auch wenn ich nicht abgedrückt habe, habe ich sie geduldet.“ Hätte sie sich rechtzeitig gestellt, „wäre die Serie vorbei gewesen“, sagte Zschäpe. „Ich habe es nicht getan, und deswegen bin ich genauso schuldig, als ob ich abgedrückt habe.“

Taktisches Manöver

Zschäpe war im Mai einen Tag lang in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz von den bayerischen Landtagsabgeordneten befragt worden. Es war das erste Mal, dass sie sich seit dem Ende des Prozesses äußerte, und das erste Mal überhaupt, dass Zschäpe direkt auf Fragen antwortete.

Manche Beobachter hielten ihre Aussagen für ein taktisches Manöver: um irgendwann Lockerungen im Strafvollzug und die Teilnahme an einem Aussteigerprogramm zu erreichen, wenn sie Reue zeigt. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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