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„Gemeinnützig“

Länder wollen Asylbewerber zu Arbeit verpflichten

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen, dass Asylsuchende in Kommunen gemeinnütze Arbeit leisten. Und sie wünschen sich eine bundesweite Regelung, um Geldzahlungen an Geflüchtete durch Bezahlkarten zu ersetzen.

Mittwoch, 11.10.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.10.2023, 16:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Einem Medienbericht zufolge wollen die Regierungschefs der Bundesländer vom Bund eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit fordern. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag unter niedersächsischer Federführung für die am Donnerstag in Frankfurt am Main beginnende zweitägige Ministerpräsidentenkonferenz erarbeitet. Er werde auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragen.

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„Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel sei es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können.

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Konkret soll für Kommunen die Möglichkeit geschaffen werden, die Asylbewerber für gemeinnütze Arbeiten heranzuziehen. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollen verstärkt bei der Integration unterstützt werden. „Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein“, heißt es in dem Beschlussvorschlag.

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Erprobung von Bezahlkarten

Zudem fordern die Länder bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. „Die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten sollen schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden“, fordern die Länderchefs. Das könne auch einen Beitrag leisten, um „Fehlanreize für irreguläre Migration“ zu reduzieren. Die Länder fordern daher das Bundessozialministerium auf, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der die Anrechnung von Sachleistungen auf den Regelbedarf ermöglicht wird.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem Berliner „Tagesspiegel“: „Jedes Bundesland kann schon jetzt Geld- durch Sachleistungen für Geflüchtete ersetzen. Effektiver wäre ein bundeseinheitliches Vorgehen, etwa eine Geldkarte für Geflüchtete, die verhindert, dass Bargeld abfließt“, argumentierte er. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Gerrit sagt:

    Wieder so eine „politische Nebelkerze“ – viel Diskussion um nichts!

    Ich betreue Flüchtline seit vielen Jahren und kenne mindestens drei, die sofort arbeiten würden, wenn sie dürften (Arbeitserlaubnis). Sie wären sofort runter von der „deutschen Lohnliste“.
    Da diese Menschen meistens als sogenannte Produktionshelfer eingesetzt werden, sind es Arbeitsplätze im Schichtbetrieb. Da im ländlichen Raum der ÖPNV nicht der Arbeitswelt angepasst ist, können sie nicht arbeiten wegen fehlender Mobilität. Den ÖPNV anzupassen, wäre relativ einfach – wenn man es dann will!!!

    Also NEBELKERZE.