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Kehrtwende

Faeser meldet für weitere Grenzabschnitte Kontrollen bei der EU an

Verstärkte Schleierfahndung, punktuelle Kontrollen an den Grenzen - lange hat sich die Bundesinnenministerin gesträubt, stationäre Kontrollen an weiteren Grenzabschnitten anzuordnen. Jetzt ist die Entscheidung gefallen - kurz nach dem Spitzengespräch im Kanzleramt.

Von Montag, 16.10.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 16.10.2023, 15:56 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach langem Zögern nun doch stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Wie ihr Ministerium am Montag mitteilte – nur wenige Tage nach dem Spitzengespräch zur Flüchtlingspolitik im Kanzleramt -, sollen zudem die vorübergehenden Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze zu Österreich, die es bereits seit Herbst 2015 gibt, um weitere sechs Monate verlängert werden.

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Faeser begründete ihre Entscheidung, die an den neu notifizierten Grenzabschnitten zunächst für zehn Tage wirksam wird, mit der Begrenzung der „irregulären Migration“ – gemeint sind Schutzsuchende, die ohne gültige Einreisedokumente in das Land kommen und sich „regulär“ aufhalten, sobald sie Asyl begehren. Die Notifizierung könne bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden, teilte ihr Ministerium mit. Außerdem gehe es Faeser bei dieser Maßnahme darum, „die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen“, hieß es in einer Mitteilung. Von Anfang Januar bis Anfang Oktober hat die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt.

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Kontrolle soll Pendler nicht stören

Die Ministerin wies darauf hin, dass an den betroffenen Grenzübergängen auch künftig nicht rund um die Uhr jedes Fahrzeug angehalten werden soll. „Die Bundespolizei kann nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen“, sagte Faeser. Ihr sei besonders wichtig, „dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken“.

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Faeser hatte erst vor wenigen Tagen verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass die Bundespolizei dabei punktuell – etwa wenn man dort gerade eine Schleusung vermutet – auch direkt an der Grenze Fahrzeuge anhalten könne. Forderungen der CDU-Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, nach stationären Kontrollen hatte sie unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, wer an der Grenze ein Asylbegehren äußere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden.

Grenzkontrollen müssen notifizieren werden

Schleuser sind mit Kontrollen direkt am Grenzübergang allerdings leichter zu schnappen als bei Kontrollen im Hinterland. Denn dort sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die zusammen mit ihnen irregulär eingereisten Menschen aufgreift. Oder es kommt zu Unfällen wie vergangene Woche, als ein mutmaßlicher Schleuser, vermutlich um der Entdeckung durch die Polizei zu entgehen, so stark beschleunigte, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Sieben Menschen starben bei dem Unfall in Bayern.

Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.

Mehrere Staaten mit Grenzkontrollen

Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration über die zentrale Mittelmeerroute und die sogenannte Balkanroute Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt. Die Franzosen kontrollieren aber nicht überall rund um die Uhr, sondern eher punktuell und lageangepasst. So ähnlich soll es künftig auch an den Grenzen Deutschlands zu Tschechien, Polen und der Schweiz laufen.

„Klar ist auch: Wir wollen schnellstmöglich zurück zu Binnengrenzen, an denen wir nicht kontrollieren müssen“, betonte Faeser. Dafür sei es notwendig, die Verhandlungen zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit einem umfassenden EU-Außengrenzschutz erfolgreich abzuschließen.

Grüne kritisieren Grenzkontrollen

Der Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestages, Marcel Emmerich, kritisierte die Entscheidung der Ministerin, sowohl inhaltlich als auch von der öffentlichen Kommunikation her. Er sagte: „Das lange Hin und Her der Ministerin hat auch bei mir für viel Irritationen gesorgt.“ Stationäre Grenzkontrollen seien eine „Scheinlösung“.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßte die Anmeldung stationärer Grenzkontrollen für die deutsch-polnische Grenze. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir müssen alles unternehmen, um die illegale Schleusung einzudämmen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar.“ Die stationären Kontrollen könnten dazu ein wichtiger Beitrag sein.“ Entscheidend sei jedoch der Schutz der EU-Außengrenzen.

Tschechien zeigt Verständnis

Der tschechische Innenminister Vit Rakusan zeigte Verständnis für die deutsche Entscheidung. Er rechne nach einem Gespräch mit Faeser damit, dass die Grenzkontrollen stichprobenartig erfolgen, ähnlich wie die tschechischen Kontrollen an der Grenze zur Slowakei, schrieb der konservative Politiker auf der Plattform X (vormals Twitter). „Das Ziel ist – genauso wie bei uns – ein effektiver Kampf gegen die Schleuser“, betonte Rakusan.

Von Anfang Januar bis Ende September haben in Deutschland 233.744 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, rund 73 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zum Vergleich: In den Jahren 2015 und 2016 hatten in Deutschland rund 1,2 Millionen Personen einen Asylantrag gestellt. Viele Kommunen sehen sich, was die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten angeht, an der Belastungsgrenze – auch weil seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Diese müssen keinen Asylantrag stellen. (dpa/mig) Aktuell Politik

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