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Mehr und schneller?

Bundesregierung will Abschiebungen forcieren

„Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“ - das hat Kanzler Olaf Scholz jüngst erklärt. Jetzt wurden Gesetze verschärft. Doch werden die Pläne der Regierung wirklich zu mehr Abschiebungen führen? Und was, wenn nicht?

Von Donnerstag, 26.10.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.10.2023, 13:59 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Mit längerem Ausreisegewahrsam, mehr Befugnissen für Behörden und einem härteren Vorgehen gegen Schleuser will die Bundesregierung mehr Abschiebungen ermöglichen. „Nur wenn sichergestellt werden kann, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Möglichkeit, diejenigen Menschen, die unseren Schutz benötigen, auch weiterhin aufzunehmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Kabinett an diesem Mittwoch in Berlin verabschiedet hat. Weiter verändern und endgültig beschließen wird die Pläne der Bundestag.

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Das Vorhaben zielt darauf ab, Hindernisse für Abschiebungen in Deutschland abzubauen – ohne die Kooperationsbereitschaft der Zielländer wird es allerdings auch weiterhin nicht gehen.

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Was will die Bundesregierung ändern?

Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden, was den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung geben soll.

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Auf der Suche nach Abzuschiebenden in Gemeinschaftsunterkünften sollen Behördenmitarbeiter künftig auch die Räumlichkeiten Dritter betreten, wenn sie Gründe haben, die Gesuchten dort zu vermuten.

Ausreisepflichtigen in Haft soll ihre Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer mindestens einjährigen Duldung soll wegfallen. Ausnahmen sind für Familien mit Kindern unter 12 Jahren geplant.

Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig leichter ausgewiesen werden können. Wohnungen sollen nach Datenträgern wie Handys und nach Unterlagen durchsucht werden dürfen, um die Identität und Staatsangehörigkeit Betroffener zu klären.

Bei Schleusern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll die Ausweisung erleichtert werden. Auch die Schleusung von Kindern soll strafbar werden.

Um die Behörden zu entlasten, soll der Aufenthalt während des Asylverfahrens für jeweils sechs statt bisher nur drei Monate genehmigt werden. Auch anderen Gruppen soll der Aufenthalt für jeweils längere Zeiträume genehmigt werden.

Warum wird jemand abgeschoben?

Menschen können abgeschoben werden, wenn sie ausreisepflichtig sind. Voraussetzung ist laut Gesetz, dass ihnen im Zielland kein ernsthafter Schaden droht. Auch Gründe wie eine Krankheit können einer Abschiebung entgegenstehen.

Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung setzen die Behörden zunächst eine Frist zur freiwilligen Ausreise. Wenn diese abgelaufen ist, kann es zur Abschiebung kommen. Abgeschobene dürfen für einen befristeten Zeitraum nicht wieder einreisen. Die Kosten für die Rückführung müssen sie selbst tragen.

Wie viele Abschiebungen gab es zuletzt aus Deutschland?

Zwischen Januar und Juni dieses Jahres gab es nach einer Auskunft der Bundesregierung an die Linksfraktion insgesamt 7861 Abschiebungen aus Deutschland. Im Vorjahreszeitraum waren es nach einer Angabe aus dem vergangenen Jahr 6198 Abschiebungen.

Die meisten Menschen wurden zuletzt nach Österreich abgeschoben, gefolgt von Georgien und Nordmazedonien. Bei den Abschiebungen nach Österreich dürfte es um Menschen gehen, die wegen eines vorherigen Aufenthalts dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssen. Die meisten Abgeschobenen waren im ersten Halbjahr Staatsangehörige Georgiens, gefolgt von Nordmazedonien und Afghanistan. Der Großteil der Abschiebungen findet mit dem Flugzeug statt.

Wie viele Menschen in Deutschland sind ausreisepflichtig?

Am 30. Juni waren insgesamt 279 098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig – nur einem Bruchteil von ihnen droht aber potenziell eine Abschiebung. Denn 224 768 dieser Menschen haben eine sogenannte Duldung, wie aus der Auskunft der Regierung an die Linksfraktion hervorgeht.

Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Nicht alle Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylbewerber. Jemand kann zum Beispiel auch ausreisepflichtig werden, weil sein Visum abläuft. Zum Stichtag Ende Juni gab es in Deutschland 13 784 abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung.

Woran scheitern Abschiebungen?

Dafür gibt es viele Gründe, und nicht auf alle davon haben Politik und Behörden in Deutschland unmittelbaren Einfluss. So können Reise- oder Ausweisdokumente fehlen. Häufig hapert es auch an Kooperationsbereitschaft in den Zielländern, wo eine allzu bereitwillige Zusammenarbeit in diesem Bereich nicht unbedingt populär wäre. Um das zu verbessern, bemüht sich die Bundesregierung um Migrationsabkommen mit Herkunftsländern, die dabei auch Möglichkeiten zur legalen Einwanderung ihrer Bürger erhalten sollen.

Faeser will mit ihren Vorschlägen, bei denen sie sich auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus dem Mai beruft, den Vollzug von Abschiebungen zumindest auf deutscher Seite erleichtern. Gesetzesverschärfungen in der Vergangenheit haben nach Zahlen des Mediendienstes Integration allerdings nicht erkennbar zu steigenden Abschiebungszahlen geführt.

Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP angekündigt: „Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Außerdem werde der Bund die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen.

Wie sind die Reaktionen?

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), der auch Sprecher der unionsgeführten Länder in der Innenministerkonferenz ist, sagte der „Welt“: „Dass dieser Gesetzentwurf keine nennenswerte Entlastung der Kommunen bringen wird, muss allen klar sein.“ Um die Zuwanderung wirklich zu begrenzen, bräuchten Deutschland und Europa eine „Asylwende“. Auch Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU), Baden-Württembergs Justiz- und Migrationsministerin, Marion Gentges (CDU), Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) finden das neue Gesetz nicht ausreichend.

Ähnlich sieht das der Deutsche Städtetag. Dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy nannte das Ziel schnellerer Rückführung zwar richtig. „Aber wirksam werden diese Maßnahmen erst, wenn die Herkunftsländer diese Menschen auch aufnehmen“, sagte Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Dafür müssen jetzt schnell verlässliche Rücknahmeabkommen mit den jeweiligen Herkunftsländern geschlossen werden.“

Kritik an den Gesetzesplänen war am Mittwoch aus der Grünen-Bundestagsfraktion gekommen. Die Abgeordnete Filiz Polat kündigte an, ihre Fraktion werde „verfassungs- und europarechtliche Bedenken“ in den Beratungen im Bundestag zur Sprache bringen. Sie sprach von „unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte auf Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Privatsphäre“. „Ich teile das nicht“, sagte Wirtschaftsminister Habeck zu der Skepsis in seiner Partei. Habeck machte deutlich, dass die Abschiebepläne nur Teil eines Gesamtkonzeptes seien. Dazu gehöre auch ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Migranten, die schon in Deutschland sind.

Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wiederum sehen in dem Gesetz massive Verletzungen von Grundrechten. Die Bundesregierung sei vor der hitzig geführten Migrationsdebatte eingeknickt.

Was sagen Experten?

Migrationsforscher Jochen Oltmer hält die diskutierten Instrumente, mit denen der Zuzug von Flüchtlingen kontrolliert und begrenzt werden sollen, für wenig zielführend. Und es sei gefährlich, genau dies den Menschen vorzugaukeln. Das stärke nur die AfD und die Rechtsextremen.

Wie geht es nun weiter?

Der Bundestag wird sich mit den Plänen befassen – was selbst nach der Zustimmung des Kabinetts kein Selbstläufer werden dürfte. Insbesondere bei den Grünen gibt es Bedenken. Der CDU/CSU sowie der AfD geht der Entwurf dagegen nicht weit genug. Flüchtlingsorganisationen wiederum sehen die Rechte Betroffener in Gefahr. (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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