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Dauer von Asylverfahren weit entfernt vom Drei-Monats-Ziel
An deutschen Verwaltungsgerichten ist zwar die Dauer von Asylprozessen gesunken. Von dem Ziel, insbesondere für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote nur drei Monate zu brauchen, sind die Gerichte aber mehrheitlich weit entfernt.
Montag, 06.11.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.11.2023, 11:17 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Den deutschen Verwaltungsgerichten gelingt es zunehmend, die Dauer von Asylprozessen zu verkürzen. Das ergab eine Befragung des Deutschen Richterbundes unter allen deutschen Verwaltungsgerichten und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Nach den Daten, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegen, ist die Laufzeit der erstinstanzlichen Asylklagen im bundesweiten Durchschnitt von 20 Monaten im Jahr 2022 auf inzwischen rund 17 Monate gefallen. Als erstes berichtete am Sonntag das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ daüber.
Vom Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz, die Prozessdauer zumindest für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote auf maximal drei Monate zu senken, sind die Gerichte allerdings noch weit entfernt. Insgesamt lagen die Bearbeitungszeiten zwischen 3,5 Monaten in Trier und mehr als drei Jahren in Cottbus.
Richterbund: Politik in der Pflicht
Auf Platz zwei liegt bundesweit das Verwaltungsgericht Saarlouis, das seine Asylverfahren im ersten Halbjahr 2023 in 9,8 Monaten abgeschlossen hat, nachdem die Verfahrensdauer 2022 bei durchschnittlich 12,2 Monaten lag. Schlusslicht ist bundesweit Brandenburg, wo die Verwaltungsgerichte aktuell im Schnitt 35,3 Monate für die Erledigung eines Verfahrens benötigen (2022: 37,6 Monate). In Hessen dauern Gerichtsverfahren in Asylsachen 30,1 Monate. (2022: 30,7).
Der Richterbund sieht die Politik in der Pflicht. „Die Bundesländer müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen. Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen“, sagte sein Geschäftsführer Sven Rebehn. Zahlreiche Gerichte trügen noch immer die Aktenberge ab, die zwischen 2016 und 2018 aufgelaufen seien.
Beschleunigungsgesetz beschleunigt nicht
„Es braucht gut ausgestattete Gerichte und spezialisierte Kammern, um Asylsachen zügig und mit einer hohen Qualität des Rechtsschutzes bearbeiten zu können“, fügte Rebehn an. „Auch die Konzentration von Verfahren bei zentral zuständigen Gerichten bietet Potenzial, wie das Beispiel des bundesweit schnellsten Verwaltungsgerichts in Trier zeigt.“
Das seit diesem Jahr geltende Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren trage nach Ansicht vieler befragter Gerichte dagegen kaum zu schnelleren Verfahren bei, erläuterte er. „Die neu geschaffene Möglichkeit schriftlicher Entscheidungen zum Beispiel läuft häufig leer, weil zumeist direkt bei der Klageerhebung ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wird.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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