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Videoüberwachung © Mike_fleming @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
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Verfassungsschutz

AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch

Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall: Behörden attestieren der AfD eine zunehmende Radikalisierung. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt gilt die AfD nun auch in Sachsen offiziell als rechtsextrem und ist damit ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes.

Sonntag, 10.12.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 09.12.2023, 19:49 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die sächsische AfD ist als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. An ihrer rechtsextremistischen Ausrichtung bestünden keine Zweifel mehr, erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), am Freitag in Dresden. Fortwährend schüre der Landesverband „Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung“, erklärte Christian. In der Migrationsdebatte bediene er „typische völkisch-nationalistische Positionen“. Führende Vertreter der sächsischen AfD benutzten regelmäßig Kampfbegriffe der rechtsextremen Szene mit Urheberschaft im Nationalsozialismus, wie „Der große Austausch“ oder „Umvolkung“.

Zuvor hatte die Partei bereits in Thüringen und Sachsen-Anhalt eine solche Einstufung erhalten. In Sachsen war sie zunächst ein Prüffall, seit Februar 2021 ein Verdachtsfall. Nun wird sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Dabei können auch nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz kommen.

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In vier Jahren intensiver Prüfung habe man eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen vor allem hoher Funktionäre und Mandatsträger gesammelt, betonte Christian: „Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.“ Die AfD habe die Anzahl ihrer Kooperationspartner aus dem rechtsextremistischen Spektrum weiter ausgedehnt und sei inzwischen fast mit sämtlichen relevanten rechtsextremistischen Akteuren eng vernetzt.

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„Eine handfeste Frage der inneren Sicherheit“

Nach Bekanntgabe der Entscheidung tauchten Fragen nach Konsequenzen auf. Auf die Parteienfinanzierung oder Teilnahme an Wahlen hat eine solche Klassifizierung keinen Einfluss. Eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung zieht auch nicht zwingend ein Verbot der betroffenen Organisation nach sich. Die sächsische Linke-Politikerin Kerstin Köditz forderte jedoch die Landesregierung auf, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. „Sie muss sich – erstens – im Bundesrat dafür einsetzen, einen Antrag zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. Und sie muss – zweitens – umgehend mit der Sammlung von Beweismitteln beginnen.“

Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Philipp Hartewig – von Beruf Rechtsanwalt – sah in anderer Beziehung Handlungsbedarf. „Eine Beobachtung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist kein Akt politischer Opportunität, sondern eine handfeste Frage der inneren Sicherheit – es ist eine juristische Frage“, betonte der Politiker. Auf Bundesebene ist die AfD momentan als Verdachtsfall eingestuft. Hartewig stellte aber auch klar, dass die politische Auseinandersetzung mit der AfD weiterhin im Parlament und in öffentlichen Diskussionen stattfinden müsse.

Innenminister Schuster verteidigte Entscheidung

Die sächsische AfD hielt die Entscheidung des Verfassungsschutzes am Freitag für wahltaktisch motiviert und verwies auf die Landtagswahl im Freistaat am 1. September 2024. „Die Hochstufung war absehbar, weil die AfD derzeit stärkste Kraft in den neuen Bundesländern ist. Trotzdem entbehrt die Hochstufung jeder sachlichen Grundlage“, erklärte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte die Entscheidung. „Es ist die Kernaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu sammeln, um in einem fachlich-juristischen Prüfprozess zu beurteilen, ob eine Organisation erwiesen rechtsextremistisch ist oder auch nicht. Eine solche Entscheidung orientiert sich ausschließlich an den Regelungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes“, erklärte Schuster.

Experte warnt vor überzogenen Erwartungen

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sieht in der sächsischen Beobachtung eine Bestätigung des Vorgehens seiner Behörde. Thüringen war das erste Bundesland, wo der Verfassungsschutz diesen Schritt ging. In dem Freistaat war die AfD mit ihrem Landeschef Björn Höcke bereits im März 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Die Thüringer AfD ging gegen diese Einstufung bislang nicht juristisch vor, sondern kündigte lediglich an, einzelne Passagen aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der Kommunikationswissenschaftler und Politikberater Johannes Hillje warnte vor überzogenen Erwartungen. „Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass die Einstufung der Zustimmung zur AfD schaden wird“, sagte er dem Nachrichtenportal t-online. „Trotz Prüfverfahren des Verfassungsschutzes sagten bisher bereits 30 Prozent: Wir wählen diese Partei. Im AfD-Milieu verfängt die Erzählung, dass der Verfassungsschutz angeblich politisch instrumentalisiert werde.“

Umfragewerte teilweise von mehr als 30 Prozent

Tatsächlich erreicht die AfD in einigen ostdeutschen Ländern derzeit Umfrageergebnisse von mehr als 30 Prozent. In Sachsen bekam sie in der jüngsten Umfrage genau wie die CDU 33 Prozent. In Thüringen lag sie zuletzt mit Werten zwischen 32 und 34 Prozent vor der Linken von Ministerpräsident Bodo Ramelow und der CDU – und damit auf Platz eins. Auch in Sachsen-Anhalt befindet sie sich mit 33 Prozent momentan knapp vor der CDU (32 Prozent). Bei der letzten Landtagswahl in Sachsen hatte die AfD mit 27,5 Prozent den zweiten Platz belegt, bei den Bundestagswahlen 2017 und 2021 lag sie aber vor der Union.

Bei anderen Parteien stieß die Entscheidung des Verfassungsschutzes auf klare Zustimmung. Linke und Grüne im Landtag bezeichneten die Einstufung als überfällig. „An der Verfassungsfeindlichkeit der AfD bestand mittlerweile kein Zweifel mehr“, erklärte Valentin Lippmann (Grüne). „Wer jetzt immer noch glaubt, man könne mit dieser Partei zusammenarbeiten oder ihren Anträgen zustimmen, macht sich zum Steigbügelhalter von Verfassungsfeinden.“ SPD-Politiker Albrecht Pallas drückte es so aus: „Nun ist klar, was länger offensichtlich war: die AfD Sachsen ist rechtsextrem. Sie schert sich nicht um die Demokratie, sie nutzt sie für ihre Zwecke aus.“ (dpa/epd/mig) Aktuell Panorama

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